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preparatory:AB 200595

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-13

Wortprotokoll

1. Die Schweiz ist nicht Mitglied in den Entscheidgremien der EU. Sie verfügt über einen Beobachterstatus in gewissen Expertengruppen, aber kann an der Abstimmung nicht teilnehmen.

2. Die Pflanzenschutzmittelverordnung sieht vor, die Ergebnisse der Risikobeurteilung sowie die Entscheide der EU zu berücksichtigen. Die Grundlagen der EU-Entscheide für Glyphosat werden dementsprechend geprüft.

3. Die Überprüfung betrifft die Anwendungsparameter der Produkte. Gestützt auf die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse soll sichergestellt werden, dass die Anwendungsvorschriften eine Behandlung ohne unannehmbare Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt erlauben. Nötigenfalls werden die Anwendungsvorschriften angepasst oder die Verwendung wird verboten. Bis heute wurden im Rahmen dieses Überprüfungsprogramms bereits 675 Pflanzenschutzmittel in der Schweiz geprüft.