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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2016-06-13

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

Zum zweiten Mal und mit einer klaren Mehrheit von 116 zu 68 Stimmen hat der Nationalrat am 8. Juni bestätigt, dass er die Ermächtigung des Bundesrates zur Ratifizierung des Kroatien-Protokolls an keine formellen Bedingungen knüpfen will. Ich meine, dass wir es ihm gleichtun sollten.

In der ersten Sessionswoche führten wir zu dieser Frage eine sehr ausführliche Diskussion. Dabei kamen die wesentlichen Argumente zur Sprache. In Ergänzung meiner Intervention vom 2. Juni möchte ich hier noch ganz kurz drei Gründe anführen, die für eine Differenzbereinigung im Sinne der Fassung des Nationalrates sprechen:

1. In Bezug auf die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Protokolls hat Frau Bundesrätin Sommaruga bei uns und dann erneut auch im Nationalrat Folgendes zum Ausdruck gebracht: "Materiell besteht keine Differenz zwischen dem, was der Ständerat als Voraussetzung für die Ratifikation formuliert hat, und dem, was der Bundesrat in der Botschaft selber festgehalten hat, nämlich ... dass der Normenkonflikt zwischen dem Freizügigkeitsabkommen und dem neuen Verfassungsartikel 121a aufgelöst werden muss." Und etwas später hat die Frau Bundesrätin im Nationalrat auch gesagt: "Der Bundesrat ist gewillt und bereit, die Verfassung einzuhalten und gleichzeitig die bestmögliche Ausgangslage für unser Land zu schaffen." Unter dem Blickwinkel der Vereinbarkeit des Kroatien-Protokolls mit der Bundesverfassung bringt die zusätzliche Bedingung also nichts; sie ist überflüssig.

2. Dennoch meine ich, dass ein Unterschied auszumachen sei, dem wir hier Rechnung tragen sollten. Dieser ist nicht verfassungsrechtlicher, sondern politischer Natur. Ohne eine formelle Bedingung im vorliegenden Bundesbeschluss ist der Bundesrat bei der Güterabwägung etwas weniger in ein Korsett gezwängt. Wir haben es immer wieder gesagt, und unzählige Parlamentarier haben die Forderung unterstrichen: Das Kroatien-Protokoll ist die Zugangspforte zur Vollassoziierung an Horizon 2020. Angesichts der Güterabwägung zwischen der Ausdehnung der Freizügigkeit auf Kroatien, die sowieso in den nächsten zehn Jahren einer Kontingentierung unterliegen wird und damit den Bestimmungen von Artikel 121a der Bundesverfassung entspricht, und dem Forschungsprogramm Horizon 2020, das für unseren Innovations- und Wirtschaftsstandort von immenser Bedeutung ist, muss nicht nur unsere Justizministerin, sondern der Bundesrat als Gremium über den nötigen Handlungsspielraum verfügen können.

3. Letztlich geht es auch darum, unserer Forschungslandschaft und ebenso der Wirtschaft ein wichtiges Zeichen der Unterstützung zu geben. Wir zeigen ihnen damit an: Eure Sorgen nehmen wir ernst. Die Landesregierung soll bei der Beurteilung, ob und wann sie das Kroatien-Protokoll unterzeichnen will und kann, einen möglichst breiten Handlungsspielraum zur Verfügung haben. Mit dem Ausräumen der Differenz mit dem Nationalrat setzen wir ein klares Zeichen dafür, dass wir die Dringlichkeit und Wichtigkeit von Horizon 2020 anerkennen.

In diesem Sinne bitte ich Sie inständig, die Differenz zum Nationalrat heute zu bereinigen.