Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat möchte hier an seiner ursprünglichen Fassung festhalten und bittet Sie, das auch zu tun.
Ich muss hier vielleicht etwas ausholen, weil es bei den Artikeln 118 und 119 ja um Möglichkeiten zur Reduktion der Spielbankenabgabe geht. Die Ermässigungen können aber ausschliesslich Spielbanken mit einer Konzession B zugutekommen.
Es gibt drei Möglichkeiten der Ermässigung der Abgabe; sie wurden aus dem geltenden Recht übernommen. Die zwei ersten sind in Artikel 118 vorgesehen. Absatz 1: Reduktion um höchstens einen Viertel, wenn die Erträge der Spielbank in wesentlichem Umfang für öffentliche Interessen der Region, namentlich zur Unterstützung von kulturellen Tätigkeiten, oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Absatz 2: Hier besteht die Möglichkeit der Reduktion um höchstens einen Drittel, wenn die Spielbank ihren Standort in einer Region hat, die von ausgeprägt saisonalem Tourismus abhängig ist, also mit anderen Worten in einer Bergregion. Diese beiden Reduktionsgründe können auch noch kumuliert werden. Bei einer Kumulation kann der Abgabesatz höchstens um die Hälfte reduziert werden.
In Artikel 119 ist der dritte Grund für eine Reduktion festgehalten: Wenn der Standortkanton der Spielbank auf den Bruttospielertrag eine kantonale Abgabe erhebt, wird die Abgabe für den Bund um diesen entsprechenden Betrag reduziert. Die Reduktion darf aber nicht mehr als 40 Prozent ausmachen.
Drei Spielbanken befinden sich in Regionen, die ausgeprägt von saisonalem Tourismus abhängig sind; es sind das die Bergcasinos von Davos, St. Moritz und Crans-Montana. Zwei davon, nämlich die Casinos in Davos und St. Moritz, haben seit Beginn ihres Bestehens mehrheitlich Verluste geschrieben.
Nun stellt Ihre vorberatende Kommission den Antrag, dass der Bundesrat den Abgabesatz für Bergcasinos mit einem sehr tiefen jährlichen Bruttospielertrag von unter 5 Millionen Franken sogar um höchstens drei Viertel reduzieren kann. Wenn der jährliche Bruttospielertrag die Grenze von 5 Millionen Franken übersteigt, soll aber weiterhin die normale Abgabeermässigung zum Zuge kommen. Sodann soll der Bundesrat bei Kumulation der Reduktionsgründe die Abgabe um höchstens drei Viertel ermässigen können.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, dass man den Besonderheiten der Bergcasinos Rechnung tragen soll. Sie erinnern sich: Sie haben schon anlässlich der letzten Sitzung, als Sie mit der Beratung begonnen haben, Besonderheiten für die Bergcasinos vorgesehen. Hier würden Sie jetzt einfach den Abgabesatz für Bergcasinos noch einmal erheblich verringern. Das bedeutet Einbussen bei der AHV und bei der IV. Alle Versuche, der AHV und der IV zusätzliche Mittel zu entziehen, lehnt der Bundesrat mit Nachdruck ab.
Der Bundesrat ist sehr wohl der Ansicht, dass nur diejenigen Spielbanken eine Konzession erhalten sollen, die tatsächlich wirtschaftlich überlebensfähig sind und effektiv auch Mittel für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung generieren. Dieser Grundsatz wird mit dieser zusätzlichen Möglichkeit einer Abgabeermässigung zusätzlich ausgehöhlt. Es gibt keinen Zwang, ein Casino zu betreiben.
Ich denke, irgendwo gibt es eine Grenze. Wir haben das letzte Mal gesagt, dass die Casinos ihren Tischspielbereich [PAGE 458] nicht die ganze Zeit offen haben müssen; dann können sie beim Personal sparen. Es sind jetzt schon Abgabeermässigungen vorgesehen. Wenn Sie diesbezüglich jetzt aber noch einmal einen Schritt machen, dann muss man am Schluss einfach sagen: Ein Casino ist kein Hilfswerk - es ist ein Unternehmen, das normal geführt wird. Schauen Sie, es besteht, wenn Sie hier dauernd die Schraube lockern und Ausnahmebestimmungen machen, folgende Befürchtung: Irgendeinmal hat vielleicht ein anderes Casino auch ein Problem. Die Verantwortlichen werden nachher kommen und sagen: "Die anderen haben Ausnahmen und eine Abgabeermässigung, uns geht es jetzt auch schlecht" - auch wenn es vielleicht andere Gründe sind.
Sie haben schon sehr viel für die Bergcasinos gemacht, zusätzlich zu dem, was der Bundesrat vorschlägt. Aber irgendeinmal müssen Sie dann halt auch sagen: Es hat seine Grenzen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Grenzen hier erreicht werden. Das ist der Grund, aus dem er Ihnen beantragt, hier bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.