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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2000-03-09

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat das Problem des Motionärs in seiner Begründung und Antwort sehr ausführlich dargelegt. Ich möchte ihm dafür danken.

Die Antwort legt klar dar, dass die jetzige Regelung den Betroffenen sehr weit entgegenkommt. Es gibt Ausnahmen und Anpassungen wie zum Beispiel eine Art Pro-rata-Rückzahlungsmodus.

Nun ist es gerade der Sinn eines Verbotes der Zweckentfremdung und Veräusserung, dass die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden müssen, sollte dieser Fall eintreten. Wozu sonst ist eine solche Sicherung von Subventionsgeldern da? So kann z. B. kein Versicherer dem Versicherten in einem Schadenfall sagen, er erfülle jetzt seine Verpflichtung nicht, weil diese etwas kosten würde - das ist ja sein Risiko. Genau so war das Risiko beschaffen, das die Subventionsempfängerinnen und -empfänger hier eingingen. Die Darlegung des Bundesrates zeigt, dass sich der Bundesrat der Problematik sehr bewusst ist, und er Härten vermeiden will. Er verfolgt das Problem weiterhin aufmerksam.

Damit ist ein Auftrag an ihn überflüssig. Die Konsequenz ist daher nicht, eine Überweisung des Vorstosses als Postulat zu beantragen, und motionsfähig ist das Anliegen nicht. Der richtige Entscheid ist, diesen Vorstoss nicht in ein Postulat umzuwandeln, sondern ihn abzulehnen. Das Problem ist erkannt und wird sehr fair gelöst.

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