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Dittli Josef · Ständerat · 2016-06-13

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

Wie bereits beim Eintreten erwähnt, war und bin ich überrascht, dass durch den Antrag der Kommission bezüglich der Gewährung von Beiträgen, also der Gewinnverteilung in den Kantonen durch die zuständige Stelle, das Wort "unabhängig" ergänzt wurde. Die Kantone sollen also die für die Verteilung der Mittel zuständigen unabhängigen Stellen regeln. Diese ergänzte Formulierung wird zumindest bei den zwanzig Swisslos-Kantonen, bei denen die Gewinnverteilung über die Kantone geschieht, als Eingriff in die Kantonsautonomie empfunden.

Die Aufnahme des Wortes "unabhängig" schafft keinen Mehrwert, sondern generiert vor allem Unklarheit. Von wem oder wovon sollen die zuständigen Stellen unabhängig sein? Oder zielt diese Formulierung gar in die Richtung, dass beispielsweise die Regierungsräte der Swisslos-Kantone nicht mehr selber Beiträge sprechen können, da sie ja auch in der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz [PAGE 459] sowie im Genossenschaftsrat von Swisslos vertreten sind? Heute sind es in den Swisslos-Kantonen in der Regel die Kantonsregierungen, die die Gewährung von Beiträgen vornehmen; in einigen Kantonen ist es ab einem bestimmten Betrag auch das Kantonsparlament. Und selbstverständlich obliegt der Vollzug der Mittelgewährung der ordentlichen Aufsicht gemäss den kantonalen Bestimmungen durch Parlamente und Finanzkontrollen.

Dieses zusätzliche Wort "unabhängig" verunsichert. Für die Kantone ist es wichtig, dass sie mit dem vorliegenden Gesetz die Aufgabe erhalten, in einer rechtsetzenden kantonalen Vorlage die Verteilung der Mittelverwendung zu regeln. Alle weiteren Vorgaben sind ein Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Organisationsautonomie der Kantone.

Ich bitte Sie deshalb, der bundesrätlichen Fassung zu folgen.