Dittli Josef · Ständerat · 2016-06-13
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-13
Wortprotokoll
Es stehen jetzt eigentlich drei Varianten zur Diskussion. Das ist einmal der Status quo, gemäss dem die Lotteriegewinne besteuert werden und die Casinogewinne nicht. Es liegt uns der Antrag der Mehrheit vor, der durch den Antrag Rieder optimiert wird. Er sieht eine teilweise Besteuerung vor, mit der Abzugsmöglichkeit von einer Million Franken. Die bundesrätliche Variante schliesslich sieht vor, dass auch die Lotteriegewinne in Zukunft steuerfrei sein sollen. Ich versuche Ihnen meinen Antrag, es sei dem Bundesrat zu folgen, kurz zu begründen.
Heute werden sie irgendwie als unterschiedlich wahrgenommen und noch verstanden: Die Casinos sind eine eigene Welt, und die Lotterien und Sportwetten sind eine andere Welt. So ist es eigentlich bis jetzt gegangen, und das hat man gut erklären können. Mit diesem Gesetz wollen wir aber die Möglichkeit schaffen, dass die Casinos online gehen können. Die Lotterien sind mit ihren Spielen bereits heute online. Jetzt ist es tatsächlich dann so, dass man im Internet, also am Bildschirm, über die Website des Casino-Verbandes irgendein Casino aufrufen und dort Blackjack, Roulette oder sonst ein Spiel spielen kann. Wenn man dort 2 Millionen Franken gewinnt, ist das wie bis anhin steuerfrei. Wenn Sie am gleichen PC auf die Website von Swisslos switchen, dort Lotto spielen und auch 2 Millionen Franken gewinnen, wird dieser Gewinn aber besteuert - egal, nach welchem Regime, ob mit dem Antrag der Minderheit oder mit dem Antrag der Mehrheit. Selbstverständlich würde uns der Antrag der [PAGE 463] Mehrheit mit der teilweisen Steuerbefreiung schon besser passen. Aber eben: Die Lotterien stehen in direkter Konkurrenz zu den Casinos.
Die Lotteriegesellschaften müssen gar mit ungleich langen Spiessen arbeiten. Das empfinden die Kantone und die Lotteriegesellschaften als ungerecht, weil so die Wettbewerbsgleichheit nicht gegeben ist. Natürlich entfallen Steuereinnahmen. Wie wir gehört haben, sind es bei einer Steuerbefreiung rund 100 Millionen Franken. Wir müssen aber auch wissen, dass mit dem neuen Regime vom illegalen Teil, vor allem im Casinobereich, aber auch im Lotteriebereich, Spieleinnahmen zurückgeholt werden können. Heute wird ein Potenzial von rund 400 Millionen Franken entweder illegal vom Ausland her oder illegal im Inland oder von den Schweizern im grenznahen Ausland verspielt. Von dem bleibt dann in der Regel nichts hängen, und das wollen wir zurückholen. Das gibt dann mehr Spielumsätze und folglich mehr Einnahmen, die für die Allgemeinheit oder für die Gemeinnützigkeit eingesetzt werden können. Unter "Allgemeinheit" verstehe ich die AHV, die IV, die Spielbankenabgabe. Vor diesem Hintergrund kann man sehr wohl davon ausgehen, dass diese Steuereinnahmen mittelfristig durch höhere Gewinnausschüttungen kompensiert werden, entweder bei den Lotteriegesellschaften oder in die AHV und die IV, was die Casinos betrifft.
Vor diesem Hintergrund muss man feststellen, dass zwar die Mittel für die allgemeine Staatskasse - Steuereinnahmen fliessen in die Staatskasse - abnehmen, dass dafür aber mehr Mittel für die Allgemeinheit und für das Soziale verteilt werden können. Das dürfte sich mittelfristig in etwa aufheben.
Wir von den Kantonen wären wirklich froh, wenn diese heutige Ungleichheit, nicht zuletzt vor dem Online-Gehen der Casinomöglichkeiten - das ist grundsätzlich gut -, aufgehoben würde und wir mit gleich langen Spiessen ausgerüstet würden.
Ja, die Finanzdirektorenkonferenz hat zu diesem Thema zweimal getagt. Im Jahr 2013 waren es die Westschweizer Kantone und der Kanton Zug, die sich dagegen ausgesprochen haben. Ich frage jetzt nicht, warum der Kanton Zug das getan hat. Aber die Finanzdirektorenkonferenz hat sich wirklich zweimal mit einer deutlichen Mehrheit dafür ausgesprochen, dass sie mit dieser Steuerbefreiung einverstanden ist. Auch die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz, die nicht direkt an die Finanzdirektoren gebunden ist, also die Lotterieverantwortlichen in den Kantonsregierungen, stützt diese Haltung. Deshalb wären die Kantone schon froh, wenn man der bundesrätlichen Fassung folgen würde.
In dem Sinne empfehle ich Ihnen, meinem Antrag zuzustimmen und dem Bundesrat zu folgen.