Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2016-06-13
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-13
Wortprotokoll
Ihre WAK-NR hat dieses Geschäft anlässlich der Sitzung vom 19. April 2016 beraten. Nach einem umfangreichen Hearing mit den Vertretern der Kantone und den Sozialpartnern hat die Kommission mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen. Dieses Resultat kam aber aufgrund unterschiedlicher Betrachtungsweisen zustande. Wir Kommissionssprecher haben den Auftrag erhalten, diese Unterschiede klar aufzuzeigen.
Worum geht es? Der Bundesrat hat am 24. März 2016 im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Am gleichen Tag verabschiedete er die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts betreffend die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen. Im Rahmen der Änderung des Entsendegesetzes, Geschäftsnummer 15.054, hat der Nationalrat am 1. März 2016 einem Einzelantrag Romano mit 103 zu 77 Stimmen bei 11 Enthaltungen zugestimmt. Damit ist die Substanz von Artikel 360a Absatz 3 im Nationalrat bereits im Trockenen. Inhaltlich weist er nun Parallelen zum Vorschlag des Bundesrates auf. Am 12. April 2016 schliesslich hat die WAK-SR die Änderung des Entsendegesetzes beraten und mit 11 zu 2 Stimmen Eintreten beschlossen. Sie entschied, die weitere Beratung zu sistieren, bis der Nationalrat das vorliegende Geschäft 16.029 behandelt hat.
Sie sehen, die Ausgangslage ist nicht ganz einfach: Der Bundesrat unterbreitet uns eine Anpassung des Obligationenrechts, die der Nationalrat im Rahmen des Entsendegesetzes in ähnlicher Form bereits gutgeheissen hat.
Der Rechtsdienst des Parlamentes hat bestätigt, dass der Bundesrat jederzeit berechtigt ist, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu unterbreiten, also in einem laufenden Verfahren gleichsam eine überholende Vorlage zu unterbreiten.
Man kann zu den Beratungen in der Kommission sagen, dass sich die Arbeitnehmerseite für die Bestimmung von Artikel 360a Absatz 3 OR ausgesprochen hat, um zu verhindern, dass Normalarbeitsverträge Opfer ihres eigenen Erfolges werden. Bei Hinweisen auf Missbräuche sollten sie aus ihrer Sicht befristet verlängert werden können. Der Vertreter der Gewerkschaft brachte unter anderem ein, dass das Instrument des Normalarbeitsvertrages geschaffen wurde, weil es in unserem Land verglichen mit nordischen Ländern relativ wenige Gesamtarbeitsverträge gibt. Dieses Instrument erlaubt auch in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge die Einführung von Mindestlöhnen.
Die Arbeitgeberorganisationen dagegen lehnen eine Anpassung dieses Artikels grossmehrheitlich ab; zu vieles ist ihres Erachtens interpretationsbedürftig, und staatliche Mindestlöhne sollen keinen präventiven Charakter bekommen. Nach den umfangreichen Hearings wurden in der Kommission zwei Nichteintretensanträge gestellt, eben aus unterschiedlichen Überlegungen. Die eine Seite - dazu gehören die Linken und die Arbeitnehmervertretung, kann man auch sagen - ist materiell für eine befristete Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen. Sie machte einerseits prozedurale Vorbehalte geltend, nämlich dass unser Rat dieses Thema im Rahmen der Beratungen zur Änderung des Entsendegesetzes 15.054 während der Frühjahrssession bereits diskutiert und in der Gesamtabstimmung beschlossen hat. Es erscheine jetzt fragwürdig, das Thema nochmals aufzurollen. Weitere Vertreter wollten nicht von einer Verschärfung der flankierenden Massnahmen sprechen, sondern wiesen auf das Auslaufen der gültigen Normalarbeitsverträge in sechs Monaten in den Kantonen Tessin, Genf und Jura hin; sie bräuchten eine bundesrechtliche Basis, damit sie das tun könnten. Das Anliegen der linken Seite ist es denn auch, dass Arbeitgeber nicht durch billigste Konkurrenz aus dem Ausland unter Druck geraten. Deshalb hätten ja auch die Arbeitgeber und die Verbände dieser Kantone der Vorlage zugestimmt, und es sollten daher keine juristischen Erschwernisse geschaffen werden.
Auch die Arbeitgebervertretung oder die rechte Seite wollte nicht auf dieses Geschäft eintreten. Einerseits wurde auch auf die bereits erfolgte Abstimmung zum Entsendegesetz verwiesen. Die darin vorgesehene Änderung wurde ihrerseits abgelehnt. In der Vorlage zur Änderung des Entsendegesetzes sei dieser OR-Artikel bereits integriert. Man sah keinen Grund, wieso die vorliegende Vorlage jetzt separat behandelt werden soll. Ebenso wurde argumentiert, man wolle verhindern, dass durch die Hintertür doch noch staatlich verordnete Mindestlöhne eingeführt werden, die bekanntlich vom Souverän deutlich abgelehnt wurden. Es wurde auch daran erinnert, dass staatliche Mindestlöhne auf Schweizer Niveau die Zuwanderung enorm verstärken würden. Die flankierenden Massnahmen wurden bereits viermal verschärft; das ist mit viel Aufwand verbunden, die Wirkung aber ist kaum spürbar. Die Unternehmen müssen in dieser heiklen Phase für die Wirtschaft, in der wir uns immer noch befinden, gestärkt werden. Einzelfälle gibt es leider immer wieder, alles kann man nie vermeiden; dagegen ist im Rahmen des Vollzuges jedoch klar vorzugehen. So weit die Begründung der rechten Seite.
Aus den dargelegten, teilweise ganz unterschiedlichen Gründen beantrage ich Ihnen namens der Kommission, auf diese Vorlage nicht einzutreten.