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Romano Marco · Nationalrat · 2016-06-13

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion ist bei dieser Vorlage für Nichteintreten.

Es handelt sich um eine notwendige und dringende Gesetzesanpassung, welche bereits im Zusammenhang mit einem anderen Geschäft - darauf wurde schon mehrmals hingewiesen - auf gutem Wege ist. Diese Vorlage hingegen ist also überholt. Was vom Bundesrat vorgeschlagen wird, ist bereits und besser vom Nationalrat am 1. März 2016 bei der Beratung der Änderung des Entsendegesetzes geregelt worden. Es geht um die Verlängerung - ohne grossen bürokratischen Aufwand - von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen.

Der Nationalrat hat, wie erwähnt, bei der Beratung der Änderung des Entsendegesetzes am 1. März dieses Jahres einem Einzelantrag für die Änderung von Artikel 360a OR mit 103 zu 77 Stimmen bei 11 Enthaltungen zugestimmt. Das konkretisiert auch, was in den letzten Jahren von mehreren [PAGE 1021] Vorstössen, die vor allem vonseiten von Tessiner Ratsmitgliedern eingereicht worden sind, gefordert wurde.

Die Änderung des Entsendegesetzes wird nun vom Ständerat beraten, der die Vorlage rasch fertig beraten kann. Die Gesetzesanpassung ist, wie gesagt, dringend. Einige Normalarbeitsverträge laufen Ende Jahr aus. Bei Artikel 360a OR gibt es eine Gesetzeslücke, da nicht festgelegt, nicht normiert worden ist, wie man diese Normalarbeitsverträge verlängern könnte. Diese Gesetzeslücke führt in den betroffenen Kantonen zu grossen Schwierigkeiten. Daher ist der Gesetzgeber aufgefordert, diese Gesetzeslücke zu schliessen.

Im Tessin haben wir sechzehn Normalarbeitsverträge. Wie gesagt, laufen einige davon Ende Jahr aus. Es wäre unlogisch, es wäre zu bürokratisch, und es wäre extrem gefährlich, diese Normalarbeitsverträge aufzulösen. Die Situation würde dann wieder eskalieren. Man würde die ganzen bürokratischen Verfahren wieder durchführen müssen, um die gleichen Normalarbeitsverträge wieder einzuführen. Diese Gesetzesanpassung im OR - oder besser: diese Füllung der Gesetzeslücke - ist absolut dringend. Der Ständerat sollte die Vorlage zur Änderung des Entsendegesetzes jetzt fertigberaten; er sollte das, was vom Nationalrat eingeführt wurde, akzeptieren, und wir hätten das Problem gelöst.

Normalarbeitsverträge sind zeitlich befristet. Nachdem sie den Druck nach unten auf die Löhne gemildert haben, laufen sie wie gesagt bald aus. Muss der Kanton sie jetzt aufheben, muss er abwarten, bis die Situation wieder eskaliert, mit unwürdigen Löhnen, und sie dann mit dem bekannten, auch für die betroffenen Firmen bürokratischen Verfahren wieder einführen? Das ist unlogisch, das ist unfreundlich gegenüber der Wirtschaft, und es ist extrem bürokratisch.

Die meisten Kantone sind von dieser Gesetzesanpassung nicht einmal betroffen. Nur vier Kantone kennen Normalarbeitsverträge, nur vier Kantone brauchen diese Gesetzesanpassung. Die grosse Mehrheit der Kantone ist nicht betroffen, die grosse Mehrheit der Kantone braucht diese Norm auch nicht, und die grosse Mehrheit der Kantone sollte die Kantone unterstützen, die Normalarbeitsverträge einfach brauchen.

Warum kam man zu Normalarbeitsverträgen? Weil in manchen Branchen, in denen man keine Gesamtarbeitsverträge abschliessen kann, die Löhne bis auf 1000 Franken hinuntergegangen sind. Dort bestreitet sogar die Wirtschaft die Notwendigkeit dieser Normalarbeitsverträge nicht mehr, dort sind alle Parteien für diese Normalarbeitsverträge. Wir müssen hier in Bern mit dieser Gesetzesanpassung jetzt eine Lösung bringen und diese Gesetzeslücke füllen. Es ist extrem komisch und für mich als Tessiner schwierig zu akzeptieren, dass uns der Schweizerische Baumeisterverband am 9. Juni 2016 einen Brief schreibt, worin zu lesen ist, dass mit dieser Gesetzesanpassung massive Eingriffe in die Vertragsfreiheit und in die Sozialpartnerschaft vorgesehen seien. Ich möchte dem Baumeisterverband vielleicht erklären - aber sie wissen es besser als ich -, dass es in ihrer Branche einen Gesamtarbeitsvertrag gibt; das sind Gesamtarbeitsverträge. Was hier beraten wird, sind aber Normalarbeitsverträge, die von den Parteien im Tessin, in Genf, im Wallis und im Jura akzeptiert sind. Sie bestehen seit drei Jahren, sie haben eine konkrete Antwort auf das Lohndumping gebracht, und sie sind für die Zukunft absolut dringend.

Ich bitte Sie, auf diese Gesetzesvorlage nicht einzutreten, und ich fordere den Ständerat auf, die Beratung der Änderung des Entsendegesetzes so früh wie möglich zu Ende zu bringen, weil diese Gesetzesanpassung für vier Kantone extrem wichtig ist.