Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-06-13
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-13
Wortprotokoll
Herr Janiak hat gesagt, dass seine Motion mit dem Thema des Whistleblowings zu tun habe. Das Whistleblowing ist ein Thema, das uns in diesem Parlament seit einiger Zeit beschäftigt, ohne dass wir zu einer wirklich befriedigenden Lösung gelangt sind. Das hat wahrscheinlich damit zu tun, dass auf der einen Seite ein gewisses Unwohlsein im Zusammenhang mit dem Whistleblowing besteht: Der Whistleblower wird teilweise als Nestbeschmutzer wahrgenommen. Im Militär haben wir "das Kameradenschwein" gesagt - der Insider, der die anderen verrät. Auf der anderen Seite - ich glaube, das ist das Wesentliche - sind Whistleblower von zentraler Bedeutung für die Strafverfolgung. Im Zusammenhang mit der Strafverfolgung muss man eben sehen, dass es darum geht, den Leuten zu helfen, damit sie in einer Organisation, in der Missstände bestehen, durch einen gewissen Gruppendruck nicht an deren Aufdeckung gehindert werden, sondern eben die Möglichkeit haben, solche Missstände aufzudecken.
Wenn Sie sich vergegenwärtigen, dass sehr viele Delikte nur deshalb ans Tageslicht kommen, weil eben Insider darauf hinweisen, dann sehen Sie, wie zentral das Whistleblowing in der Praxis ist. Nehmen Sie das Beispiel der Korruptionsdelikte - das ist vielleicht ein extremes Beispiel, aber es zeigt das relativ gut -: Korruptionsdelikte werden überwiegend durch Whistleblower bzw. Insider aufgedeckt. Weil das eben selten der Fall ist, wird die Dunkelziffer bei Korruptionsdelikten in der Schweiz in Studien auf über 97 Prozent geschätzt. Ich weiss nicht, ob sie so hoch ist, aber sie ist sicher sehr hoch. Das zeigt eben, wie wichtig Whistleblowing ist.
Heute ist die Situation so, dass sich ein Whistleblower weitgehend im rechtsfreien Raum bewegt. Er hat die Möglichkeit, eine interne Meldung zu machen. Das ist sicherlich die ideale Version, aber häufig ist es natürlich so, dass ein Missstand gerade deshalb besteht, weil intern die Kontrollmechanismen versagen, sei es, weil der Wille nicht besteht, etwas aufzudecken, oder sei es, weil möglicherweise ein Missstand geradezu toleriert oder geduldet wird. Dann ist es notwendig, dass ein Whistleblower zu einer externen Stelle geht.
Wir sehen immer diesen Fall vor uns - er wird in einem Bundesgerichtsentscheid erwähnt -, bei dem ein Whistleblower zu den Medien geht. Das ist an und für sich natürlich die ungünstigste Variante. Aber auch wenn ein Whistleblower zur Strafverfolgungsbehörde, also zu einem Staatsanwalt, oder sonst zu einer externen Stelle geht, handelt es sich nach schweizerischer Praxis oder nach schweizerischer Rechtsordnung um eine Amtsgeheimnisverletzung. Das Bundesgericht hat im besagten Fall, der auch zitiert worden ist, zwar Folgendes gesagt: Wenn ein Whistleblower zu den Medien geht, ist das quasi eine grosse Amtsgeheimnisverletzung; wenn er zu einer anderen Amtsstelle geht, ist es eine kleine Amtsgeheimnisverletzung. Das ändert aber nichts daran, dass er sich an und für sich rechtswidrig verhält.
Von dem her ist die Konsequenz, dass Sie einem Whistleblower, der zu Ihnen kommt und fragt, wie er sich eigentlich richtig verhalten soll, sagen müssen: "Informiere deinen Chef, und wenn das nichts nützt, dann musst du ruhig sein, weil ich es dir auch nicht sagen kann." Es ist unklar, wie sich ein Whistleblower verhalten soll, und es ist vor allem nicht aus dem Gesetz ersichtlich, was er tatsächlich tun soll respektive tun darf.
Umgekehrt können wir uns jetzt vergegenwärtigen, dass wir eigentlich dankbar sind, dass es Leute gibt, die einem Gruppendruck widerstehen und sagen, sie sähen in ihrer Organisation, in ihrem Amt einen Missstand, auf den sie aufmerksam machen möchten. Wenn wir diese Leute aber noch strafrechtlich verfolgen, dann ist das aus meiner Sicht nicht nur ein Widerspruch, sondern es ist eben auch kontraproduktiv, wenn es darum geht, solche Missstände aufzuzeigen. Ich nenne nur das Beispiel - Sie erinnern sich vielleicht daran -, als wir das Problem mit der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich hatten: Der Chef, der für die Anlagen verantwortlich war, hat ihr ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen, was die Pensionskasse des Kantons Zürich in eine absolute Schieflage gebracht und dazu geführt hat, dass Leute wie ich heute noch zusätzlich Einzahlungen machen müssen. Man hat dann einen externen Spezialisten beauftragt, um die Situation zu analysieren. Dieser hat im Gutachten gesagt, man müsse das Whistleblowing fördern, weil man dadurch das Problem vielleicht früher herausgefunden hätte. Das heisst, auf der einen Seite machen wir den Vorschlag, Whistleblowing zu fördern, und auf der anderen Seite werden diejenigen Leute, die das tatsächlich tun, regelmässig wegen Amtsgeheimnisverletzung oder anderer Delikte bestraft.
Von dem her rate ich Ihnen dringend, die Motion von Herrn Janiak zu unterstützen, die dieses Problem aufnimmt, und zwar eben explizit in Fällen, bei denen ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Klammerbemerkung: Von mir aus hätte ein öffentliches Interesse genügt, aber es wird sogar noch ein überwiegendes öffentliches Interesse verlangt.
Ich rate Ihnen also dringend, diese Motion anzunehmen.