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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2016-06-14

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-14

Wortprotokoll

Die Differenz bei Artikel 16 Absatz 5 und damit auch bei Artikel 20 ist effektiv noch eine.

Herr Ständerat Baumann sagte soeben, ich hätte die vom Bauernverband vorgerechneten Zahlen im Nationalrat nicht richtiggestellt. Zwischenzeitlich haben wir eine Nachprüfung vorgenommen. Wir sind der Ansicht: Wenn man auf der Basis der effektiven Kosten und der tatsächlich erhobenen Garantiefondseinnahmen rechnet, so wäre unter der Annahme einer Erstinverkehrbringer-Abgabe die Inlandproduktion bei den vom Bauernverband aufgeführten Produkten im Jahr 2015 mit ungefähr 13 Millionen Franken belastet worden. Es wären also nicht 32 Millionen Franken, sondern eine wesentlich tiefere Zahl.

Ich weiss nicht, ob dies der Ort ist, wo man den Krieg über diese eher hypothetischen Zahlen ausfechten muss, wenn sie denn tatsächlich ins Spiel kämen. Für mich ist einfach wichtig, dass wir alle Branchen gleich behandeln. Das ist es, was ich Ihnen sagen wollte. Damit wollte ich Ihnen auch ausdrücklich empfehlen, bei der bundesrätlichen Version zu bleiben.

Auch dies hat Ständerat Baumann soeben gesagt: Wir haben verschiedenste Kostgänger, die auf Garantiefonds basieren. Man sollte nicht einen einzigen auf Gesetzesstufe ausnehmen, sondern alle gleich behandeln. Das würde dann heissen, dass man bei der Version bleibt, die der Bundesrat vorschlägt und die Gültigkeit hat, seit es das Gesetz gibt. Hier wollte ich einen Gegenantrag stellen und habe dies leider verpasst. Ich müsste jetzt einen Rückkommensantrag stellen.

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