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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-06-14

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-14

Wortprotokoll

Es ist richtig, dass der Bundesrat Ihnen hier keinen Vorschlag gemacht hat, und zwar deshalb, weil eine Motion Hutter Markus (13.3238) hängig war, die Nationalrätin Gössi dann übernommen hat. Diese Motion wollte das, was die Mehrheit Ihrer Kommission nun übernommen hat. Der Bundesrat hat diese Motion ursprünglich abgelehnt.

Worum geht es? Sie haben es gehört: Es geht um die Frage, wann beim Bau bzw. beim Verkauf von Liegenschaften der Zeitpunkt der Besteuerung gegeben ist. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt die Lösung des Übergangs bei Nutzen und Gefahr vor. Dies lässt die Möglichkeit einer Steueroptimierung zu. Man entscheidet dann im Laufe des Prozesses, allenfalls auch rückwirkend, wann es erfolgen soll. Das führt zu einem Steuerschlupfloch, zu Steueroptimierungen. Wir gehen davon aus, dass dies zu Steuermindereinnahmen von bis zu 140 Millionen Franken pro Jahr führen könnte. Es ist in diesem Fall wirklich nicht nötig, dies zu machen. Die Steuerverwaltung hat eine Praxis eingeführt, die der Ständerat nun übernommen und die die Minderheit Ihrer Kommission aufgenommen hat. Der Zeitpunkt ist damit klar geregelt: Bei Baubeginn muss dies entschieden werden.

Nun kann jede Grenze, die man festlegt, hinterfragt werden. Wir legen hier aber zumindest eine klare Grenze fest. Sie funktioniert seit drei Jahren. Ich bitte Sie, der Minderheit und dem Ständerat zu folgen, damit wir klare Verhältnisse haben. Es kann nicht Ihre Aufgabe als Gesetzgeber sein, es offenzulassen und den Entscheid den Gerichten zu überlassen. Wo Sie legiferieren können, sollten Sie es meines Erachtens auch tun.

Die Minderheit und der Ständerat nehmen die bisherige Praxis auf; der Antrag der Mehrheit führt, wie gesagt, zu möglichen Steuerausfällen von bis zu 140 Millionen Franken pro Jahr. Es ist in diesem Falle nicht notwendig, diese Tür zu öffnen. Die Minderheit würde sie geschlossen behalten.

Ich bitte Sie, der Minderheit und damit auch dem Bundesrat zu folgen, der den Minderheitsantrag und den Ständeratsbeschluss übernimmt.