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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-06-14

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-14

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier bei der Fassung des Bundesrates und damit bei der Minderheit zu bleiben. Es geht hier um die Eröffnung von Strafverfahren, bei denen der Betroffene allenfalls Akten, die ihn belasten, beseitigen könnte, wenn man ihn sofort informieren müsste. Das möchten wir vermeiden, damit wir in dieser Phase noch Zugriff auf entsprechende Akten haben. Das ist eigentlich der Grund, weshalb wir diese Änderung gegenüber dem geltenden Gesetz vorschlagen; das ist der Antrag des Bundesrates. Das würde uns ermöglichen, in einem solchen Fall eine Untersuchung zu führen und erst dann zu informieren. Wenn man gleichzeitig informiert, ist eben die Gefahr der Vertuschung gegeben.