Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-14
Wortprotokoll
Es tut mir leid, Herr Ständerat, wenn Ihnen die Antwort nicht vollumfänglich gefallen hat. Sie ist aber eben, glaube ich, richtig. Die Hauptaufgabe der bundesnahen Unternehmen ist es, die Grundversorgung im Land sicherzustellen; es ist nicht der Hauptauftrag dieser Unternehmen, Regionalpolitik zu betreiben. Die Grundversorgung vor allem im ländlichen Raum sicherzustellen, das ist ihr Auftrag.
Sie wissen auch - gerade mit Blick auf den regionalen Personenverkehr -, dass der Transfer von Mitteln in den ländlichen Raum sehr gross ist, weil wir dort sehr viele Linien mit einem Kostendeckungsgrad von unter 20 Prozent haben. Das ist ein Transfer von Leistungen in den ländlichen Raum, der so gewollt ist. Das erhalten wir auch aufrecht, weil es für unser Verständnis von Service public wichtig ist. Dasselbe haben wir bei den Poststellen, wo wir ja über die Verordnung und Sie über das Gesetz die Vorgaben dazu machen, welche Versorgung Sie diesbezüglich insbesondere für den ländlichen Raum erwarten. Es gibt dort dank der bundesnahen Betriebe viele Arbeitsstellen; die Privatwirtschaft würde das dort nicht sicherstellen. Auch bezüglich der Grundversorgung durch die Swisscom gilt: In der gesamten Schweiz ist 2G garantiert; wir sind auf 3G gegangen und weiten das [PAGE 501] weiter aus. Auch hier findet also eine grosse Versorgungsausdehnung statt, die wiederum damit verbunden ist, dass vor Ort investiert wird, wobei bei den Investitionen sehr oft lokale Anbieter zum Zuge kommen.
Wenn man noch weiter gehen will: In Bezug auf das Beschaffungswesen, Herr Ständerat, haben wir ein Gesetz, an das sich die bundesnahen Unternehmen halten müssen. Ab Erreichung des Schwellenwerts muss eine Ausschreibung stattfinden. Wir können keine lokale Präferenz einbauen. Es gelten hier die gesetzlichen Vorgaben. Das ist nicht gegen den ländlichen Raum, vielmehr ist das Wettbewerb. Gerade im ländlichen Raum gibt es, das stellen wir fest, sehr konkurrenzfähige Unternehmen, die beim öffentlichen Beschaffungswesen durchaus immer wieder zum Zuge kommen.
Sie haben Start-ups erwähnt. Da bitte ich jetzt wirklich, klar zu bleiben: Das betrifft das operative Geschäft. Es ist nicht Sache der Politik und überhaupt nicht Sache des Eigners, den bundesnahen Unternehmen vorzuschreiben, wie sie Start-ups im ländlichen Raum unterstützen sollen; das geht nicht. Diesen Punkt müssen das Management und der Verwaltungsrat festlegen, nicht aber der Bundesrat als Eigner.
Ich komme zum Schluss: Gott sei Dank haben wir die bundesnahen Unternehmen. Sie schaffen und erhalten nach wie vor viele Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Sie stellen sicher, dass dort die Perspektiven für die Menschen und die Wirtschaft auch inskünftig bestehen bleiben. Sie sind wichtige und soziale Arbeitgeber. Insofern zeigt gerade auch das deutliche Nein zur Initiative zum Service public, dass es auch die Überzeugung der schweizerischen Bevölkerung ist, dass man hier gute Akteure hat, die gerade auch die nötige Sensibilität für den ländlichen Raum zeigen.