Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-06-14
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Die Mehrheit der WAK-NR ist gestern bei den verbliebenen Differenzen dem Ständerat gefolgt. Damit sind - Zustimmung im Nationalrat vorausgesetzt - die Differenzen bereinigt.
Inhaltlich freut das die Mehrheit der Grünen nicht. Wir begrüssen zwar die Abschaffung der Holdingprivilegien, aber sie werden teuer erkauft: Der Bund rechnet für sich mit 1,3 Milliarden Franken an Ausfällen, die die Allgemeinheit zahlen muss. Die Kantone können nun Steuererleichterungen für eine sogenannte Patentbox, für Forschung und Entwicklung, für die Aufdeckung stiller Reserven oder für die Senkung der Kapitalsteuern bei Konzernen vorsehen. Mit den gestrigen Beschlüssen können sie nun auch eine sogenannte zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen. Wie hoch das Total der Ausfälle der Kantone sein wird, ist nicht bekannt. Die Mehrheit der Kommission will das leider auch gar nicht wissen; entsprechende Anträge, das mit Szenarien abzuschätzen und besser abzuklären, wurden abgelehnt.
Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist ein neues Steuerschlupfloch und in verschiedener Hinsicht problematisch. Sie erlaubt einen Steuerabzug auf einen fiktiven Zins, dessen Errechnung mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Vieles ist offen und muss in langwierigen Diskussionen zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden festgelegt werden. Wir sind überzeugt: Dieses Instrument wäre ein Fass ohne Boden, und die Mitnahmeeffekte wären enorm. Beim Bund ist der Abzug definitiv im Gesetz, die Kantone können ihn fakultativ einführen. Tun sie es, ist diese Massnahme zudem zwingend verknüpft mit einer Neuregelung der Dividendenbesteuerung. Diese Verbindung ist völlig willkürlich, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Dividendenbesteuerung betrifft natürliche Personen, der fiktive Zins dagegen Unternehmen. Spätestens hier merkt man, dass das Ganze ein Murks ist.
Die Kommission hat gestern zuerst ausmehren müssen, wie die Beschlüsse des Ständerates überhaupt zu verstehen sind und ob sie rechtmässig seien. Für die Mehrheit der Kommission war und ist alles in Butter. Mir und der Mehrheit der Grünen ist indessen bei diesem Verfahren nicht wohl. Zumindest ritzt das Vorgehen das Recht. Mittlerweile tun dies beide Räte.
Üblich ist bei der Differenzbereinigung, dass bereits beschlossene Artikel nur wiederaufgenommen werden dürfen, wenn die Kommission einem Rückkommensantrag der Schwesterkommission zustimmt. Das hat im vorliegenden Fall nicht stattgefunden. Die WAK des Nationalrates hat ein solches Rückkommen mehrheitlich sogar ausdrücklich abgelehnt - gegen den Willen der Kommissionsminderheit, zu der auch die Grünen gehörten. Die WAK hätte Rückkommen bewilligen können, und sie hätte sich vorbehalten können, inhaltlich anders Stellung zu nehmen.
Doch die Kommissionsmehrheit operierte selbstherrlich, überging das Ansinnen der Schwesterkommission und führte sich auf wie der "Herr im Haus". Bedauerlich ist, dass der Ständerat dann ähnlich antwortete. Das ist für die Zusammenarbeit der beiden Kammern nicht gut. Was bei dieser Vorlage geschehen ist, darf sich nicht wiederholen. Es darf nicht wieder zu solchen Krämpfen und "Knörzen" kommen, wie wir sie jetzt behandeln. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Die Verfahren müssen korrekt sein. Das liegt im Interesse der Sache.
Den Antrag der Kommissionsmehrheit empfiehlt die Mehrheit der Grünen zur Ablehnung. Insgesamt halten wir die Unternehmenssteuerreform III in der aktuellen Ausprägung grossmehrheitlich für missglückt. Es ist kein Kompromiss, wie der Bundesrat vorhin hat darlegen wollen; es ist vielmehr eine Umverteilungsvorlage geworden. Die Unternehmenssteuerreform III verteilt die Steuerbelastungen um: Sie entlastet viele Unternehmen, die vom Wegfall der Holdingbesteuerung gar nicht betroffen sind, und führt zu grossen Ausfällen, die die Bevölkerung zahlt, die der Mittelstand zahlt. Auch die Folgen der zinsbereinigten Gewinnsteuer müsste die Bevölkerung zahlen.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.