Lexipedia

Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-06-14

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Zur Erinnerung: 2005 wurde mit Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes ein zeitlich befristetes Verbot der Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung eingeführt, ein sogenanntes Moratorium, das Ende Juni 2016 nun ausläuft. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 ist in Artikel 9 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes ein unbefristetes Verbot der Wiederaufarbeitung vorgesehen. Diese Vorlage wird aber bekanntlich im Juli dieses Jahres noch nicht in Kraft sein. Vor diesem Hintergrund beantragte der Bundesrat, das Verbot der Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung unabhängig vom Schicksal des ersten Massnahmenpaketes der Energiestrategie 2050 um zehn Jahre zu verlängern.

Am 4. Februar dieses Jahres beantragte unsere Kommission einstimmig eine Fristverlängerung um zehn Jahre. Der Ständerat folgte diesem Antrag an der Sitzung vom 15. März 2016 ebenfalls einstimmig. Gestern nun hat der Nationalrat mit 103 zu 87 Stimmen einen Minderheitsantrag unterstützt, der die Verlängerung des Moratoriums von zehn auf vier Jahre reduziert. Mit diesen vier Jahren soll sichergestellt werden, dass eine Ablösung des Moratoriums durch ein definitives Verbot im Rahmen der Energiestrategie 2050 gewährleistet ist, aber nicht mehr. Sollte die Energiestrategie 2050 scheitern, muss in den Augen des Nationalrates die ganze Frage der Kernenergie neu angegangen werden, insbesondere die Frage des Ausfuhrverbots, und dies soll nicht erst in zehn Jahren erfolgen. Aber der Bundesbeschluss soll am 1. Juli 2016 in Kraft treten, damit keine Lücke entsteht. Er sollte somit also in der Sommersession 2016 verabschiedet werden.

Obwohl ein Nationalratskollege gemäss Amtlichem Bulletin gestern in seiner Weisheit die Auffassung vertrat: "auch wenn der Ständerat etwas einstimmig beschliesst, heisst das noch lange nicht, dass es gut ist", wäre der Entscheid des Ständerates richtig. Denn die Moratorien, welche wir aus anderen Bereichen kennen, zum Beispiel dasjenige für gentechnisch veränderte Organismen, sind samt und sonders auf zehn Jahre angelegt. Nun setzte sich in unserer Kommissionssitzung von heute Morgen die diesem Rat eigene Vernunft durch. Wir beantragen Ihnen mit 8 zu 4 [PAGE 491] Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen, und dies - ich betone es -, ohne dass sich eine Minderheit manifestiert hat. Warum dieser Antrag?

1. Das Ziel dieser Vorlage bestand eindeutig darin, nach dem Ablauf des Moratoriums keine Lücke, kein "Interregnum" entstehen zu lassen.

2. Konsequenterweise sollte der Bundesbeschluss am 1. Juli 2016 in Kraft treten. Entsprechend sollte er in dieser Session verabschiedet werden.

3. Dies ergibt nun die eigentlich groteske Situation, dass das Geschäft wohl fallieren würde, wenn wir an unserem Entscheid festhielten, weil keine dritte Runde der Differenzbereinigung mehr möglich ist. Die eigentliche Absurdität der Debatte im Nationalrat lag darin, dass mit Blick auf den Entscheid, eine Frist von zehn Jahren zu beschliessen, von einem Technologieverbot gesprochen wurde. Dies impliziert in der Argumentation, dass bereits in fünf Jahren eine neue, einsatzbereite Technologie zur Verfügung stehen würde, was in Tat und Wahrheit aber eigentlich realitätsfremd ist. Nur schon der Bau einer neuen Anlage zur Wiederaufarbeitung würde viele Jahre in Anspruch nehmen. Zu bemerken ist auch, dass die heutigen Anlagen, La Hague, Sellafield und Majak, nicht rentieren. Sellafield wird geschlossen, und Areva, die Betreiberin der Anlage von La Hague, ist hochverschuldet und muss neu eine Unterstützung vom Staat in Milliardenhöhe erhalten. Schliesslich wird mit dem Moratorium die Forschung keineswegs infrage gestellt.

4. Zudem sind heute keine neuen technischen Verfahren in Sichtweite, die ernsthafte Fortschritte auf diesem Gebiet verheissen, im Gegenteil: Es liegen auch hier mehr Fragen als mögliche Lösungsansätze auf dem Tisch.

Zusammengefasst: Wenn wir, wie gesagt aus Vernunftgründen, dem Nationalrat folgen und die Frist um vier Jahre verlängern, dann tun wir dies im Wissen, dass in rund eineinhalb Jahren wieder eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden wird und dass wir in der Folge dieselbe Debatte erneut führen werden. Wir tun dies auch, obwohl wir wissen, dass sich technisch, wissenschaftlich und von den Kosten und der Abfallmenge her gesehen eigentlich nichts ändern wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, nolens volens bei Artikel 106 Absatz 4 dem Nationalrat zu folgen.