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Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-06-14

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Diese letzte Differenz hat eine nicht sehr schöne Geschichte. Die WAK-NR hat ein Rückkommen abgelehnt. Das hat den Ständerat verärgert: Er hat es am Ende geschafft, mit einer schlitzohrigen Verknüpfung das Thema doch noch in die Schlussrunde zu retten.

Man kann das jetzt aus rechtsstaatlicher Sicht bedauern. Am Ende haben die Räte aber mit ihren Entscheiden eine Lösung herbeigeführt, und wenn in der Schweiz etwas wichtig ist, ist es, dass wir eine Lösung haben. Wie sie zustande gekommen ist, wird am Ende oder in einigen Jahren niemand mehr fragen. Man fragt sich höchstens, warum dieser Artikel so eigenartig formuliert ist.

Der Kompromiss, der gefunden wurde, wird von den Kantonen einstimmig getragen. Diese Verknüpfung war übrigens etwas, was die Kantone schon länger eingefordert hatten. Aber im Gegensatz zur vorherigen Verknüpfung, dass ein Kanton, wenn er die NID einführt, auch die Dividenden zu 60 Prozent besteuern muss, ist es eine massive Veränderung: Die Kantone haben eingefordert, dass hier alle zu 60 Prozent besteuern müssen, egal ob sie die NID einführen oder nicht. Die frühere Einschränkung wurde vom Gewerbe zu Recht kritisiert.

Wenn heute von linker Seite dieser Deal quasi kritisiert wird, ist zu sagen: Sie hat diese zwingende Verknüpfung mehrfach eingefordert, aber nicht mit 60 Prozent, sondern mit 80 Prozent. Wer also heute beklagt, dass dieser Deal irgendwie nicht gut sei oder der Sache nicht diene, der verkennt, dass wir auf einem ganz anderen Niveau gestartet sind.

Ich möchte jetzt aber noch eine Präzisierung zur Umsetzung dieser NID-Frage anbringen: Wir verstehen es so, dass ein Kanton, der diese NID ins Gesetz aufnimmt, ebenfalls diese Dividendenbesteuerung von 60 Prozent ins Gesetz aufnimmt. Wenn er aber gleichzeitig beschliesst, dem Regierungsrat die Kompetenz zu erteilen, die NID nicht zu aktivieren, weil die Zinsen heute sehr tief sind, sondern diese erst dann zu aktivieren, wenn die Bundesobligationen z. B. einen Wert von 1 Prozent erreicht haben, kann der betreffende Kanton auch die Dividendenbesteuerung von 60 Prozent erst dann aktivieren, sodass sie erst dann in Kraft tritt und nicht direkt umgesetzt wird. Das ist unser Verständnis dieses Artikels und dieser Verknüpfung; dies im Sinne einer Präzisierung und zuhanden der Materialien.

Nochmals zu den Kosten: Die heute eingeführte NID kostet faktisch nichts. Sollte ein Kanton die NID einführen - was freiwillig ist -, dann haben wir die von vielen Seiten, auch von den Kantonen und den Linken, geforderte Gegenfinanzierung, weil die Dividendenbesteuerung auf 60 Prozent angepasst werden muss. Eigentlich müsste also die Linke begeistert zustimmen, weil sie das erhalten hat, was sie ursprünglich wollte. Sie kann nun aber nicht zugeben, dass die Vorlage eigentlich besser geworden ist, als sie das gedacht hat. Es ist sogar noch besser für die Städte, Gemeinden und Kantone, da der Bund noch einmal 154 Millionen Franken abgibt. Dafür ist man dem Bundesrat dankbar. Die Kantone erhalten damit eine zweite, zusätzliche Gegenfinanzierung in der Höhe von 154 Millionen Franken, was ursprünglich vom Bundesrat nicht so geplant worden war. Mit dieser Kombination fahren also die Kantone, Städte und Gemeinden insgesamt eigentlich sehr, sehr gut.

Entscheidend wird nicht sein, was wir hier regulieren. Wir haben ein Baukastensystem erstellt. Die Kantone erhalten verschiedene Elemente, sodass beispielsweise für Basel-Stadt die Patentbox ein entscheidendes Element sein wird, während für den Kanton Zürich die NID ein entscheidendes Element sein wird. Im Abstimmungskampf wird es jetzt darum gehen, dass die Basler Finanzdirektorin den Leuten erklärt, was die Patentbox ist - das ist nicht einfach -, und der Zürcher Finanzdirektor muss erklären, was die NID ist, was deutlich einfacher ist. Beide müssen aber zusammenstehen und erklären, dass wir diesen Baukasten brauchen, damit die Kantone vernünftig legiferieren können. Die Abschaffung der Steuerprivilegien, die wir umsetzen müssen, soll nämlich mit möglichst geringen Steuerausfällen einhergehen, wobei die Kompensation intelligent sein muss.

Die NID, die wir heute noch beschliessen, ist eben für Zürich und die Schweiz notwendig, ich betone es noch einmal. Könnte der Kanton Zürich die NID nicht einführen, müsste er die Gewinnsteuern deutlich mehr senken. Das könnte zu deutlich höheren Dividendenbesteuerungen führen oder eben dann beim Finanzausgleich zu massiven Ausfällen, die wiederum die ganze Schweiz mittragen müsste.

Am Ende können wir entscheiden: Diese Vorlage kostet uns statisch 2,5 Milliarden Franken; wenn wir es dynamisch betrachten, sind es vielleicht 1 Milliarde Franken. Wenn wir nichts tun, kostet uns das statisch 5 bis 8 Milliarden Franken und dynamisch wahrscheinlich 10 Milliarden oder mehr. Es ist also ein Verhältnis 1 zu 10.

Deshalb ist diese Vorlage ausgewogen, gut für die Schweiz, für die Wirtschaft, für die KMU und für das Steuersubstrat.