Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-06-14
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Bei Artikel 21 Absatz 8 geht es um die Besteuerung beim Verkauf von Grundstücken, die überbaut werden sollen. Prinzipiell sind Liegenschaftsverkäufe nicht mehrwertsteuerpflichtig, das Überbauen aber schon. Fragen ergeben sich, wenn Bauen und Verkaufen zusammenfallen. Dann muss konkret abgegrenzt werden, ob jemand eine Baute für sich oder für jemand anderen erstellt.
Die Praxis ist so, dass von der Erstellung für Dritte ausgegangen wird, wenn der Verkauf vor Baubeginn erfolgt. Diese Praxis will der Ständerat ins Gesetz schreiben, und die Minderheit der Kommission beantragt, dem Ständerat zu folgen. Damit würde die Situation im Zeitpunkt des Baubeginns zum Massstab genommen: Sind dann die Verkaufsverträge noch nicht abgeschlossen, wird auf eigene Rechnung gebaut, ein späterer Verkauf ist dann von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
Immer wenn abgegrenzt werden muss, ergeben sich schwierige Situationen, Vorteile für die einen, Nachteile für andere. Hier liegt der Nachteil bei jenen, die die finanziellen Mittel nicht haben, um eine Baute ohne Verkaufserlös erstellen zu können. Diese Verkäufe sind steuerpflichtig. Trotzdem ist festzuhalten, dass der Beschluss des Ständerates sehr grosszügig ist. Wir könnten uns auch vorstellen, dass Neubauten generell steuerbar sind. Im Rahmen der letzten Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes haben wir uns für eine solche Lösung ausgesprochen. Sie hatte leider im Parlament keine Chance, und heute steht sie nicht zur Diskussion.
Als Alternative steht eine Lösung im Raum, die den massgeblichen Zeitpunkt auf den Übergang von Nutzen und Gefahr festlegen will. Das wäre Gegenstand eines Vertrags. Das Problem dabei ist, dass dann letztlich die Vertragspartner darüber entscheiden, ob es eine Steuerausnahme gibt. Wir Grünen unterstützen die Verwaltung im Bestreben, sich für ihre Entscheide auf objektive Kriterien stützen zu können. Eine weitere Variante sieht vor, die Entscheidung heute offenzulassen und damit später die Gerichte entscheiden zu lassen. Das würde viel Unsicherheit beinhalten.
Unser Fazit: Die derzeit sinnvollste Lösung hat der Ständerat gefunden. Wir beantragen, sie zu übernehmen und damit der Minderheit Müller Leo zuzustimmen.