Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat verfolgt bei dieser Vorlage zwei Anliegen: Zum einen soll das ZGB ausdrücklich bestätigen, dass die Kantone im Bereich des Grundbuchs für bestimmte Informatikdienstleistungen private Firmen beiziehen können - können, nicht müssen. Zum andern sollen die Grundbuchämter im Hintergrund die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen. Das tönt jetzt natürlich alles sehr technisch. Wie wir aber gehört haben, geht es sowohl der Mehrheit wie auch der Minderheit Ihrer Kommission um Grundsatzfragen.
Die Kommissionsmehrheit möchte die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen und stellt damit zwei zentrale politische Grundsatzfragen zur Diskussion: Erstens geht es um das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen im Bereich des Grundbuchs. Zweitens geht es um die Frage, ob es im Bereich des Grundbuchs Aufgaben gibt, die der Staat zwingend selber erbringen muss, oder ob er gewisse Aufgaben der Privatwirtschaft übertragen und sich selber dann auf die Aufsicht konzentrieren kann.
Heute arbeiten verschiedene kantonale Grundbuchämter elektronisch, was für alle Beteiligten auch enorme Möglichkeiten beinhaltet. Verschiedene Kantone betreiben bereits elektronische Auskunftsportale. Dabei sind für die Wirtschaft zwei Bereiche ganz besonders wichtig: einerseits der Datenbezug durch Zugriff im Abrufverfahren für bestimmte Berufsgruppen und andererseits der elektronische Geschäftsverkehr. Für beide Bereiche können die Kantone heute private Aufgabenträger beiziehen. Wie ich eingangs gesagt habe, können sie das tun, sie müssen es aber nicht tun.
Weil die Rechtssicherheit im Bereich des Grundbuchs aber besonders wichtig ist, haben seit Längerem Gespräche mit den Kantonen stattgefunden. Diese haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, diese Befugnis der Kantone explizit im ZGB zu verankern. Das tut die Vorlage, die Sie heute vielleicht diskutieren und vielleicht zurückweisen. Ich möchte Ihnen einfach mitteilen, dass die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) geschlossen hinter dieser Vorlage steht. Ihre Kommission hat ja auch den Präsidenten der KKJPD, Herrn Regierungsrat Käser, angehört.
Ich habe eingangs ausgeführt, dass der Rückweisungsantrag die heutige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen grundsätzlich tangiert. Betroffen sind eigentlich zwei Punkte:
1. Der Rückweisungsantrag will die Dienstleistungen des informatisierten Grundbuchs einer öffentlichen Trägerschaft unter überwiegendem Einfluss des Bundes oder der Kantone übertragen. Das wäre eine Trägerschaft, die es heute noch gar nicht gibt. Implizit soll den Kantonen und dem Bund damit verboten werden, für diese Informatikdienstleistungen mit privaten Firmen zusammenzuarbeiten. Das ist natürlich ein Eingriff in einen Bereich, in dem die Kantone heute grossen Gestaltungsspielraum haben, und das jetzt unabhängig von der Frage, ob Bund oder Kantone denn auch bereit und zudem in der Lage wären, diese Aufgaben selber zu erfüllen. Die Kantone können ja heute schon selber entscheiden, ob sie überhaupt ein informatisiertes Grundbuch einführen wollen. Sie entscheiden in eigener Kompetenz darüber, wie sie das Tagesgeschäft abwickeln, ob durch eine kantonsinterne Organisation oder eben über private Anbieter.
Die Vorlage des Bundesrates, die Sie heute beraten, ist das Ergebnis von mehrjährigen gemeinsamen Bemühungen von Kantonen und Bund. Die Vorlage wahrt alle bestehenden Kompetenzen der Kantone auf diesem Gebiet. Der Rückweisungsantrag würde also zu einem Systemwechsel mit doch beträchtlichen Folgen und Konsequenzen für die Kantone führen.
2. Der Rückweisungsantrag möchte Anwältinnen und Anwälte vom erleichterten Zugriff auf Grundbuchdaten im Abrufverfahren ausschliessen. Heute entscheidet darüber jeder Kanton in eigener Kompetenz. Gewisse Kantone schliessen Anwälte heute schon davon aus, andere haben den erleichterten Zugriff auch für Anwälte und Anwältinnen geöffnet, weil das eben in ihrem Kanton einem Bedürfnis entspricht.
Schliesslich berührt der Rückweisungsantrag natürlich auch die Frage, unter welchen Bedingungen der Staat Private bei der Aufgabenerfüllung beiziehen kann. Selbstverständlich unterstehen private Anbieter der Aufsicht der Kantone und der Oberaufsicht des Bundes, gleich wie ein kantonales Grundbuchamt. Das sagt die Vorlage deutlich. Im Übrigen müssen sie ihre Systeme auch zertifizieren lassen und hohe Garantien an Sicherheit und Verfügbarkeit erfüllen.
Die Möglichkeit, mit Privaten zusammenzuarbeiten, ist ein ausdrücklicher Wunsch der Kantone. Der Präsident der KKJPD hat in Ihrer Kommission unterstrichen, dass die Kantone die zur Diskussion stehenden Informatikdienstleistungen im Bereich des Grundbuchs nur mit einem kompetenten privaten Anbieter anbieten wollen und können.
Ich sage gerne noch etwas zum Thema Personenidentifikator: Dass ein Identifikator in einem modernen Register nötig ist, das war in Ihrer Kommission unbestritten. Der Bundesrat hat Ihnen den sichersten, billigsten und bestbeaufsichtigten Identifikator vorgeschlagen, nämlich die AHV-Versichertennummer. Wenn Sie eine Alternative zur AHV-Versichertennummer haben möchten, dann weise ich darauf hin, dass Ihnen die Vertreter des Bundesamtes für Justiz in der Kommission bereits ein Papier mit Alternativen vorgelegt haben. Deswegen müssen Sie die Vorlage also nicht an den Bundesrat zurückweisen; das können Sie in der Detailberatung beschliessen.
Die Mehrheit, die Minderheit und der Bundesrat sind sich in Bezug auf das Ziel dieser Vorlage einig: Das Grundbuch muss punktuell angepasst werden, damit es auch im Zeitalter der Digitalisierung seine wichtige Funktion erfüllen kann. Der Rückweisungsantrag der Mehrheit Ihrer Kommission stellt die Dienstleistungsstrukturen des Grundbuchs, wie sie sich in den letzten Jahren in den Kantonen entwickelt haben, infrage. Wenn Sie die Vorlage nun zurückweisen, werden in erster Linie die Kantone betroffen sein. Es ist also auch eine Frage, die den Föderalismus, die Aufgabenverteilung, die Aufgabenerfüllung in unserem Land betrifft. Wenn Sie die Vorlage zurückweisen sollten, würde der Bundesrat deshalb gemeinsam mit den Kantonen nach Lösungen suchen, die auch den föderalistischen Strukturen der Grundbuchführung Rechnung tragen. Wie das genau aussehen würde, ist im Moment noch offen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass Sie die noch offenen Fragen in der Detailberatung klären können. Er bittet Sie deshalb mit der Minderheit Ihrer Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sie nicht an den Bundesrat zurückzuweisen.