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Egloff Hans · Nationalrat · 2016-06-14

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-14

Wortprotokoll

In der Kommission besteht Einigkeit darüber, dass das bisherige, auf Papier basierte Grundbuch überholt ist. Es braucht ein digitales System, das zeitgemäss und kundenfreundlich ist. Daneben soll es auch noch möglichst kostengünstig sein. Dieses System existiert bereits zur Zufriedenheit aller. Die Plattform [PAGE 1053] Terravis wird von der SIX Terravis AG betrieben. Bereits zwölf Kantone betreiben oder nutzen diese. Wir sind und waren uns also einig: Das Grundbuch soll modernisiert werden, auch in Zukunft soll ein sicherer und effizienter Rechtsverkehr gewährleistet sein. Es geht um eine moderne Dienstleistung von hoher Qualität. Profitieren können davon neben den Grundbuchführern und den Notaren der Staat insgesamt, die Finanzinstitute und nicht zuletzt auch die Eigentümer.

Wir haben uns in der Kommission mit der Frage befasst, welche Rechtsformen für die Trägergesellschaft aus Sicht der Kantone infrage kommen können. Zu dieser Frage kann man in Artikel 953 ZGB eine Antwort finden. Dieser bezeichnet die Grundbuchführung als zwingende Verwaltungsaufgabe. Eine Übertragung dieser Aufgabe an eine private Person ist oder wäre damit ausgeschlossen. Da die Betreibergesellschaft mit den E-Gris-Dienstleistungen einen Teil dieser Verwaltungsaufgabe übernimmt oder übernähme, kommen für die Betreibergesellschaft nur öffentlich-rechtliche Organisationsformen unter überwiegendem Einfluss der Kantone infrage. Es geht ja auch um hochsensible Daten, und die Frage nach der Unabhängigkeit der Betreiberin sei erlaubt. Die SIX ist ja im Besitz von rund 150 inländischen und insbesondere auch ausländischen Banken.

Die Mehrheit der Kommission stellt Ihnen daher den Antrag, die Vorlage nach dem Eintreten an den Bundesrat zurückzuweisen. In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission mit 22 zu 3 Stimmen für diesen Antrag ausgesprochen.

In einem ersten Punkt wird die Überarbeitung der Vorlage dahingehend verlangt, dass die von der SIX Terravis AG angebotenen Dienstleistungen einer Nutzung des informatisierten Grundbuchs in eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft unter überwiegendem Einfluss des Bundes oder der Kantone zu überführen seien. Dabei sind unterschiedliche Organisationsformen zu prüfen, namentlich die Eingliederung in die Bundesverwaltung, eine Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

In einem zweiten Punkt verlangt die Mehrheit der Kommission - bei 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung -, dass als Personenidentifikator im Grundbuch statt der AHV-Versichertennummer ein neu zu schaffender sektorieller Personenidentifikator vorzusehen sei; dies im Wesentlichen mit der Begründung, die uns der Verantwortliche für Datenschutz geliefert hat. Er hat in der Kommission ausgeführt, dass er beziehungsweise seine Amtsstelle einem einheitlichen Identifikator von Anfang an kritisch gegenübergestanden sei, dies nicht aus prinzipiellen Gründen, sondern ganz klar wegen des Risikopotenzials beziehungsweise wegen der Sicherheitsrisiken. Er sei ganz klar für die Lösung, die einen sektoriellen Identifikator verlangt; dies nicht nur, um die Entstehung eines gläsernen Bürgers nicht zu fördern, sondern auch und vor allem, um die Sicherheitssituation in der Verwaltung besser in den Griff zu bekommen.

In einem dritten Punkt wird der Bundesrat beauftragt auszuführen, wie die Motion Egloff 15.3319, "Zugriffsverträge zum elektronischen Grundstückinformationssystem strenger regeln", umgesetzt werden kann; es geht da um nichts anderes als den Status quo.

Ich wiederhole den Antrag der Kommissionsmehrheit: Sie beantragt Rückweisung mit dem Stimmenverhältnis von 22 zu 3 Stimmen.