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Flach Beat · Nationalrat · 2016-06-14

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Ich bitte Sie hier eindringlich, der Minderheit zu folgen und diesen Antrag auf Rückweisung nicht zu unterstützen.

Worum geht es? Es wurde jetzt gerade vom Vorredner gesagt, man wolle das nicht verstaatlichen, man wolle hier den Kantonen die Freiheit lassen. Dann muss ich Ihnen sagen, lesen Sie bitte die Fahne, die Sie vor sich haben, und den Rückweisungsantrag, denn eine Verstaatlichung findet jetzt genau statt!

Der erste Punkt der Rückweisung verlangt, dass eine neue juristische Person geschaffen wird. Diese hat dann einen Verwaltungsrat oder sonst irgendein Leitungsgremium; diese muss irgendeine Form, ein Statut haben usw.; diese muss gegründet, geprüft und nachher in Bewegung gehalten werden. Damit soll dann durch den Bund ein neues EDV-System geschaffen werden, während ein System heute schon existiert und nämlich von SIX betrieben wird. SIX ist ein Unternehmen, über dessen Portale täglich Transaktionen im Umfang von Milliarden und Abermilliarden von Franken gemacht werden. Es hat Erfahrung damit, und es hat auch Geld investiert, um ein funktionierendes System zu bauen und es den Kantonen zur Verfügung zu stellen. Was Sie hier machen wollen, ist, ohne Gewissheit bezüglich der Kosten zu haben, ein neues Institut zu schaffen und den Bund zu beauftragen, eine EDV bereitzustellen, die die Kantone eigentlich gar nicht wollen, weil sie mit dem, was ihnen die Privatwirtschaft heute schon zur Verfügung stellt, zufrieden sind.

Der zweite Punkt betrifft die Verwendung der AHV-Versichertennummer. Diese soll jetzt ausgerechnet im Bereich des Grundbuchs durch ein neu zu schaffendes Personenidentifikationsmerkmal ersetzt werden. Also ausgerechnet beim Grundbuch wollen Sie ein Exempel statuieren. Ich gehe mit Ihnen darin einig, dass es wahrscheinlich nicht richtig ist, dass 18 000 verschiedene Behörden über die AHV-Nummer Zugriff auf die Adresse und andere Daten von Personen haben. Das ist wahrscheinlich wirklich etwas, worüber wir diskutieren müssen, aber bestimmt nicht im Bereich des Grundbuchs! Denn es braucht für eine Abfrage so oder so zunächst einmal ein Interesse, ein solches muss nachgewiesen sein.

Die Kantone handhaben die Frage, wie sie dieses Interesse auslegen, im Moment restriktiver oder weniger restriktiv. Es gibt Kantone, in welchen alle Anwälte zugreifen dürfen. Darüber kann man im Rahmen der Vorlage - im Rahmen der Vorlage! - diskutieren, aber dafür braucht es auch keine Rückweisung.

Sie müssen im Weiteren beachten, dass die AHV-Nummer oder was auch immer für eine Nummer, die Sie brauchen, um festzustellen, wer Rechte an einem Grundstück hat, wer eingetragen ist, beim besten Willen nichts nützt. Denn Sie brauchen nachher trotzdem einen Namen, eine Adresse, eine Anschrift, ein Domizil, um mit dieser Person allenfalls in Kontakt zu treten oder überhaupt zu schauen, wer denn dingliche Rechte hat und wer nicht. Sie nützt also nichts, wirklich beim besten Willen nichts.

Ich habe grosses Vertrauen in die Verwaltung, aber ich glaube nicht, dass es die Kernkompetenz der Bundesverwaltung ist, neue EDV-Projekte zu starten, neue Datenbanken zu machen und explizit bei einem kleinen Teil, nämlich beim Grundbuch - im dem Sinne, dass weniger Personen betroffen sind als beispielsweise bei Krankenakten oder Ähnlichem -, ein Exempel zu statuieren und eine vollkommen neue Personenidentifikation zu schaffen.

Diese Rückweisung führt zu einem Moloch, zu einem Bürokratiemoloch, und bringt keinerlei Verbesserungen. Die Verbesserungen liegen vielmehr in der Vorlage, sie sind privatwirtschaftlich organisiert. Wir können den Datenschutz bestimmen. Wir können in der Beratung der Vorlage sagen, wer Zugriff haben soll, wir können feststellen, wer Zugriff hatte. Es gibt eine sogenannte Logdatei, wo wir jederzeit sehen können, ob die Zugriffe nicht etwa missbräuchlich geschehen.

Ich bitte Sie namens der kleinen, aber feinen Minderheit, die Rückweisung abzulehnen. [PAGE 1055]