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Eder Joachim · Ständerat · 2016-06-15

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-15

Wortprotokoll

Wir hatten mit den Vorstehern der beiden Departemente Eidgenössisches Finanzdepartement und Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Herrn Bundesrat Ueli Maurer und Herrn Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, eingehende und interessante Diskussionen. Ich äussere mich im Auftrag unserer Kommission zu folgenden drei spezifischen Themen: erstens zur Anlagepolitik der Schweizerischen Nationalbank, zweitens zur Personalpolitik des Bundes, drittens zur ETH.

1. Zur Anlagepolitik der Schweizerischen Nationalbank: Am 11. April 2016 hatten wir eine Aussprache mit den Vertretern der Nationalbank, nämlich mit Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums, Fritz Zurbrügg, Vizepräsident, und Andréa Maechler, Mitglied des Direktoriums. Nebst grundsätzlichen Ausführungen wurde intensiv über folgende Themen diskutiert: Aufhebung des Mindestkurses, Einführung von Negativzinsen, Anlagekriterien, insbesondere im Bereich der geächteten Waffen, geopolitischer Kontext, Gewinnausschüttungen an die Kantone, allfällige Empfehlungen internationaler Organisationen, bilaterale Kooperationen, Vollgeld-Initiative, Staatsfonds, Arbeitslosigkeits- versus Erwerbslosigkeitsstatistik, "Too big to fail"-Problematik, Panama Papers.

Im Zusammenhang mit der Anlagepolitik der Nationalbank kamen auch die Anlagekriterien der Nationalbank, insbesondere in Bezug auf Rüstungsunternehmen, zur Sprache. Es ging dabei speziell um die Frage, ob die Schweizerische Nationalbank in Unternehmen investiert, welche unter anderem Atomwaffen herstellen. Die Verantwortlichen machten sinngemäss geltend, dass sich die Nationalbank stets an ihre eigenen Richtlinien halte und nicht in Unternehmen investiere, welche Waffen produzierten, die gemäss internationalen Verträgen verboten seien. Sie stütze sich zur Findung eines fundierten Anlageentscheides jeweils auf Evaluationen einer externen Beratung. Ausserdem würden nationalbankinterne Bereiche wie Compliance und Risikomanagement ebenfalls eine Prüfung der möglichen Anlagen vornehmen. Im Übrigen seien Atomwaffen keine durch internationale Verträge verbotenen Waffen.

Von Finanzminister Ueli Maurer erfuhren wir, dass die Anlagepolitik der Nationalbank zwar regelmässig ein Thema bei den gegenseitigen Gesprächen sei, allerdings nicht in dieser Tiefe. Die Nationalbank informiere in groben Zügen darüber, wo sie was mache und wie sie ihr Geld anlege. Das Thema [PAGE 509] Atomwaffen sei bisher nie besprochen worden. Bundesrat Maurer gab uns zu verstehen, dass die Schweizerische Nationalbank seiner Meinung nach grundsätzlich in Rüstungsunternehmen investieren dürfe. Diese könnten auch dem Schutz der Bevölkerung und damit dem Frieden dienen und seien nicht tel quel zu verteufeln. Wenn es um Atomwaffen gehe, müsse man aber genauer hinsehen. Der Finanzminister stellte in Aussicht, das Thema beim nächsten Gespräch mit dem Direktorium der Schweizerischen Nationalbank aufzunehmen.

2. Zur Personalpolitik des Bundes: Unsere Subkommission hörte Barbara Schaerer, die Direktorin des Eidgenössischen Personalamtes, den stellvertretenden Direktor Thomas Schmutz sowie sämtliche HR-Verantwortliche der Departemente und der Bundeskanzlei gemeinsam an. Frau Schaerer informierte über folgende Themen: Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen, Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung, Personalstrategie Bundesverwaltung 2016-2019, Rätoromanen, Abgangsentschädigungen, Zielsetzung der Entlastung des Bundeshaushaltes, Teilzeitanstellungen, Nebenbeschäftigungen, Ferien- und Zeitguthaben, Internalisierung, Dienstleistungszentren und Lernende. Die Palette an interessanten Diskussionspunkten war also breit. Die HR-Verantwortlichen der Departemente und der Bundeskanzlei thematisierten sodann in Kürze die Hauptstärken und Hauptschwächen sowie die grösste Herausforderung in ihrer Organisation.

Im Nachgang an diese Sitzung konfrontierten wir Finanzminister Ueli Maurer, den obersten Personalchef des Bundes, mit folgenden zwei Punkten:

Der erste Punkt: Die Einführung des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung bedeutet für das Personal offenbar einen erheblichen Zusatzaufwand.

Der zweite Punkt ist der Themenbereich Personalplafonierung und Stabilisierungsprogramm 2017-2019 versus Personalaufstockung. Auf der einen Seite sind in verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung, beispielsweise beim Grenzwachtkorps, im Asylbereich und im Bereich automatischer Informationsaustausch, Personalaufstockungen zu erwarten. Auf der anderen Seite gibt es eine Personalplafonierung und das Stabilisierungsprogramm 2017-2019.

Bundesrat Ueli Maurer bestätigte, dass das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung während der Umstellung einen erheblichen Zusatzaufwand brachte, insbesondere im EDV-Bereich und bei der Darstellung des Budgets. Die Vorarbeiten seien unterdessen aber grösstenteils abgeschlossen. Über die Grösse des Personalbestandes debattiere der Bundesrat, der sich an die Vorgaben des Parlamentes zu halten habe, laufend. Trotzdem wachse, so die Ausführungen des Finanzministers, die Bundesverwaltung. So benötige man - und das dürfte für Sie interessant sein - in den nächsten vier Jahren aufgrund von Gesetzesänderungen rund 700 bis 800 neue Stellen. Es seien alles Aufgaben, so der Finanzminister, deren Erfüllung vom Parlament gewünscht werde. Das Bundespersonal arbeite gut oder sogar sehr gut, in hoher Qualität und mache, gemessen an den Aufträgen, von nichts zu viel.

Drittens, zum Bericht über das WBF und dort im Speziellen über die ETH: Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Bekanntlich gehören beide ETH zu den besten Hochschulen der Welt, das zeigen internationale Rankings, und das wurde auch von einer internationalen Expertenprüfung im Jahr 2015 bestätigt. Die Vertreter des ETH-Rates, angeführt vom Präsidenten Fritz Schiesser, wollen diese Spitzenposition halten. Ich gehe davon aus, dass das auch der Bundesrat will und im Speziellen der Bundespräsident, der ja Vorsteher dieses Departementes ist. Die Vertreter des ETH-Rates zeigten auf, dass in zehn Jahren 60 Prozent mehr Studierende und Doktoranden die ETH Zürich und die EPF Lausanne verlassen haben, dass sich die Betreuungsverhältnisse verschlechtert haben, dass sich die ETH im Bereich der Medizin verstärkt engagieren will und dass jede Woche ein Spin-off aus dem ETH-Bereich entsteht.

Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, als Vorsteher des WBF für den ETH-Bereich zuständig, betonte gegenüber der Kommission, die sehr hohe Qualität der Lehre und der Forschung sowie der Erfinder- und Unternehmergeist seien für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Es würde den Rahmen dieser Berichterstattung sprengen, wenn ich auf alle Punkte eingehen würde. Ich erwähne summarisch, dass wir noch das Thema der Teilrevision beziehungsweise Totalrevision des ETH-Gesetzes besprachen, dass wir zur Kenntnis nahmen, dass der ETH-Bereich nicht mehr mithilfe eines Leistungsauftrages, sondern mit strategischen Zielen gesteuert wird, und dass nicht nur die ETH Zürich, sondern auch die EPF Lausanne ein Medizinstudium anbieten wollen; selbstredend kam auch das Thema Horizon 2020 zur Sprache.

Was den Bereich des Umgangs mit Problemfällen anbelangt, verdient das Ergebnis der Untersuchungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit einem Bauprojekt in Lausanne Beachtung. Im März 2015 teilte die EPFL mit, bei einem ihrer Bauprojekte sei es zu einer Kostenüberschreitung von rund 24 Millionen Franken gekommen. Um deren Ursachen abzuklären und um solche Fälle inskünftig zu vermeiden, haben der ETH-Rat und die EPFL umgehend externe Untersuchungen in Auftrag gegeben. Wir haben die Problematik auch unsererseits angesprochen, wussten aber nicht, dass der ETH-Rat am 28. April 2016, also nach unserer Sitzung, eine Medienmitteilung publizieren sollte, in der aus Sicht der GPK insbesondere ein Punkt auffällt. In den EPFL-Reportings der Jahre 2013 und 2014 an den ETH-Rat seien Verbindlichkeiten und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt tatsachenwidrig ausgewiesen worden. Gewisse Kosten seien fälschlicherweise über einen internen Fonds der EPFL und nicht über den Investitionskredit des Bundes verrechnet worden. Zwei weitere in Auftrag gegebene Berichte kommen zum Schluss, dass aufgrund der tatsachenwidrig ausgewiesen Verbindlichkeiten und Zahlungen davon ausgegangen werden könne, dass - und das ist das Entscheidende - alle objektiven Tatbestandselemente der Urkundenfälschung im Amt erfüllt seien, gemäss Artikel 317 StGB. Aus der Medienmitteilung geht weiter hervor, dass der ETH-Rat die Eidgenössische Finanzkontrolle und das WBF über diesen Sachverhalt orientiert habe. Der ETH-Rat und das WBF hätten aber beschlossen, auf eine vorgängige Disziplinaruntersuchung zu verzichten. Zudem hielten sie fest, dass ein Strafverfahren weder zielführend noch angemessen sei. Stattdessen sollte auf eine nachhaltige Verbesserung der Finanzprozesse und der Reportingkultur im Immobilienbereich gesetzt werden.

Wir thematisierten die Vorfälle rund um dieses Bauprojekt und den diesbezüglichen Verzicht auf eine Strafanzeige mit Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, dem Vorsteher des WBF, und an einer Folgesitzung auch mit Michel Huissoud, dem Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Bundesanwalt Michael Lauber und Carlo Bulletti, dem leitenden Staatsanwalt des Bundes. Wir wollten insbesondere wissen, warum man zum Schluss gekommen ist, ein Strafverfahren sei weder zielführend noch angemessen. Bundespräsident Johann Schneider-Ammann erklärte letzte Woche bei der Beratung des Geschäftsberichtes des Bundesrates im Nationalrat unter anderem: "Es handelt sich um einen Ausrutscher, um einen teuren Ausrutscher, wohlverstanden. Aber es bestand keine Bereicherungsabsicht. Der Fall ist zwischenzeitlich unter Kontrolle, und die Lehren sind gezogen." So weit Bundespräsident Schneider-Ammann. Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung angelangt.