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Schmidt Roberto · Nationalrat · 2016-06-15

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-06-15

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat sich an ihrer Sitzung vom 21. März 2016 mit den drei Darlehen an die Fipoi befasst. Vorgängig hat bereits die Subkommission 2 die drei Bundesbeschlüsse vorberaten. Die Finanzkommission legte den Fokus vorab auf die finanziellen Aspekte der Bundesbeschlüsse, also auf die Kredithöhe, die Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten, das Controlling, die Zweckmässigkeit der Ausgabe. Inhaltliche Fragen wurden ja von der federführenden APK beraten.

Dass die Unterstützung dieser Bauprojekte die Rolle der Schweiz als Gaststaat und das internationale Genf stärkt, war auch in der Finanzkommission unbestritten. Die finanziellen Unterstützungen tragen massgeblich zum Verbleib der bereits in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen bei. Das ist wichtig, weil Genf vermehrt auch einem Konkurrenzkampf mit Standorten in anderen Ländern ausgesetzt ist, nicht zuletzt wegen unserer hohen Lebenskosten, wegen des starken Frankens, aber auch wegen des schlechten Zustandes der Gebäude.

Die Finanzkommission hat in finanzpolitischer Hinsicht festgestellt, dass die Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten für jedes Projekt geregelt sind. Sie haben es bereits gehört:

292 Millionen Franken für die Renovation des Palais des Nations der Uno und für einen Neubau, verteilt auf die acht Jahre 2017 bis 2024. Das Darlehen für die Renovation ist innerhalb von dreissig Jahren und jenes für den Neubau innerhalb von fünfzig Jahren rückzahlbar. Normalerweise sind Darlehen für Renovationen verzinslich. Ausnahmsweise wird im Falle der Uno das gesamte Darlehen zinslos gewährt, was die Finanzkommission in Anbetracht der besonderen Bedeutung der Uno und der ohnehin sehr tiefen Zinsen als durchaus vertretbar erachtet.

76,4 Millionen Franken sind vorgesehen für den Neubau eines Gebäudes für die WHO. Diese zinslose Finanzhilfe verteilt sich auf die vier Jahre 2017 bis 2020 und muss in fünfzig Jahren zurückbezahlt werden. Das dritte Darlehen umfasst 70 Millionen Franken für das Sitzgebäude der Internationalen Arbeitsorganisation für die Jahre 2017 bis 2019, als verzinstes, innerhalb von dreissig Jahren rückzahlbares Darlehen.

Mit diesen drei Darlehen werden Investitionen von rund 1,3 Milliarden Franken ausgelöst. Das EDA bestätigte der Finanzkommission aufgrund von Kostenvergleichen, dass die Baukosten den üblichen Preisen in der Region Genf entsprechen würden. Allfällige Kostenüberschreitungen müsste auch nicht der Bund tragen. Der Bund ist zwar in die Arbeitsvergaben nicht direkt involviert, trotzdem hat die Finanzkommission auf den wichtigen Umstand hingewiesen, dass diese Arbeiten auch an einheimische Unternehmen in der Region, in der Schweiz vergeben werden.

Die Rückzahlungspflicht beginnt jeweils im Jahr, in dem die Bauarbeiten abgeschlossen werden. Bei verzögerten Zahlungen würde ein Verzugszins fällig, und wenn zwei Raten nicht fristgerecht bezahlt werden, kann die sofortige Rückzahlung des gesamten Darlehens verlangt werden. Zurzeit bestehen beim Bund 23 offene Darlehen mit einem Schuldsaldo von 380 Millionen Franken. Die ältesten Darlehen datieren aus den Siebzigerjahren. Das EDA hat der Finanzkommission bestätigt, dass bisher sämtliche Darlehen jeweils vollständig und fristgerecht zurückbezahlt wurden.

Die Finanzkommission möchte in Zukunft vermehrt sicherstellen, dass das grosse finanzielle Engagement der Schweiz den Tausenden von Besuchern dieser Gebäude auf irgendeine Art auch visuell vermittelt wird. Weiter hat die Finanzkommission in ihren Beratungen den Wunsch geäussert, dass die zuständigen Kommissionen in Zukunft früher über Immobilienprojekte der Fipoi informiert werden; insbesondere bevor der Bund den internationalen Organisationen Zusagen oder Versprechungen macht, auch wenn diese an gewisse Vorbehalte gebunden sind.

Die Finanzkommission hat sich auch mit der Fipoi selber befasst, die in letzter Zeit wegen schlechter Geschäftsführung wiederholt in die Kritik geraten ist. Angeblich werden inzwischen interne Reorganisationsmassnahmen schrittweise umgesetzt, unter anderem auch eine Reorganisation der Organisationsstrukturen. Die Finanzdelegation wird systematisch über die Umsetzung dieser Massnahmen informiert.

Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat Zustimmung zu allen drei Bundesbeschlüssen.