Allemann Evi · Nationalrat · 2016-06-15
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Ich kann vielleicht noch nachholen, was ich in der Eintretensdebatte versäumt habe: Ich lege meine Interessenbindung offen. Ich bin Präsidentin des Verkehrsclubs der Schweiz. Ich vertrete in diesem Block zwei Minderheiten. Die eine Minderheit betrifft ein ganzes Konzept, sie taucht an verschiedenen Stellen auf der Fahne auf. Die andere Minderheit betrifft Artikel 86 Absatz 6 zur Möglichkeit, Erträge aus der Automobilsteuer im Rahmen von Sparprogrammen zu verwenden.
Schon in der Vernehmlassung haben wir uns gegen die neue Zweckbindung der Automobilsteuer gewehrt. Heute geht sie zu 100 Prozent in die Bundeskasse. Die rund 400 Millionen Schweizerfranken, die das jährlich ausmacht, fliessen heute vollumfänglich in die Bundeskasse. Neu würde dieses Geld in der Bundeskasse fehlen und in der Strassenkasse auftauchen. Zusammen mit der Erhöhung der Zweckbindung bei der Mineralölsteuer um 10 Prozent, so wie es die Mehrheit Ihrer Kommission vorschlägt, ergibt das eine happige Umverteilung von der Bundeskasse in die Strassenkasse von - wenn man mit den Zahlen aus der NAF-Botschaft rechnet - 650 Millionen Schweizerfranken pro Jahr.
Ich vergegenwärtige Ihnen gerne die Geschichte dieser Vorlage. Noch in der Vernehmlassung hat der Bundesrat 270 Millionen Franken jährlich von der Bundeskasse in die Strassenkasse umleiten wollen; dies mit einer Zweidrittelzweckbindung der Automobilsteuer. Inzwischen ist es wesentlich mehr. Schon in der Botschaft, nach der Vernehmlassung, wurden es 400 Millionen; also gab es eine 100-prozentige Zweckbindung der Automobilsteuer. Und dann schlug der Ständerat noch die Erhöhung der Zweckbindung bei der Mineralölsteuer um 10 Prozent hinzu, was inzwischen eine sogenannt halbe Milchkuh ausmacht. 650 Millionen Franken aus der Bundeskasse, das ist extrem grosszügig.
Für uns ist das ein No-go. Wir haben deshalb nicht den Mittelumfang insgesamt reduziert, sondern einen anderen Mix vorgeschlagen, um die Bundeskasse nicht in diesem Ausmass zu belasten und gleichzeitig die Nutzerfinanzierung moderat zu erhöhen. Die Nutzerfinanzierung werden wir jedoch bei Vorlage 2 diskutieren.
Unser Konzeptantrag akzeptiert also den Mittelbedarf insgesamt, auch wenn uns die Berechnungen etwas allzu grosszügig erscheinen. Sprich: Es ist sehr viel zusätzliches Geld, das neu in der Strassenkasse auftauchen wird. Trotzdem nehmen wir nicht eine Kürzung dieser Gelder vor, sondern schlagen einen ökologischeren und verursachergerechteren Finanzierungsmix vor. Wir wollen die Umschichtung der Gelder bei der Automobilsteuer verhindern. Wir schlagen 0 Prozent Zweckbindung bei der Automobilsteuer vor, dafür aber eine um 20 Prozent höhere Zweckbindung bei der Mineralölsteuer.
Das macht 500 Millionen Schweizerfranken pro Jahr aus. Dieses Geld würde dann in der Bundeskasse fehlen und neu in der Strassenkasse auftauchen. Das ist für uns das absolute Maximum. Darüber können und wollen wir nicht hinausgehen. Gleichzeitig ist das im Kontext mit Vorlage 2 zu sehen, wo wir eine moderate Benzinpreiserhöhung von 6 Rappen vorschlagen.
Weshalb ist uns eine zusätzliche Zweckbindung bei der Mineralölsteuer lieber als eine neue Zweckbindung bei der Automobilsteuer? Die Automobilsteuer - man kennt sie auch unter dem Namen Autoimportsteuer - bezahlt jede oder jeder, die oder der ein neues Auto kauft. Bisher war sie eine voraussetzungslos geschuldete Abgabe, die in die Staatskasse floss. Früher hiess diese Abgabe Autozoll. Diese Steuer hat deutlich weniger mit der Strassenbenützung zu tun als die nur teilweise zweckgebundene Mineralölsteuer. Jeder zahlt diese Steuer in der Höhe von 4 Prozent des Neuwagenpreises, auch wenn er oder sie zum Beispiel aus ökologischen Gründen ein neues, sparsames Auto kauft und dieses dann vornehmlich in der Garage stehenlässt. Konkret und in Zahlen bedeutet das, dass wir vorschlagen, 0 Franken aus der Automobilsteuer, dafür aber zusätzliche 500 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer zu nehmen plus den Benzinpreis gegenüber der Ständeratsversion um weitere 2 Rappen anzuheben, wie das der Bundesrat in der Botschaft vorgeschlagen hat. Finanziell ergibt das - wie gesagt - insgesamt etwa denselben Betrag wie das Konzept der Mehrheit, aber eben in einem sinnvolleren Mix. Mit dem Konzept meiner Minderheit würde nicht nur die Bundeskasse weniger stark geplündert, diese Lösung ist auch ökologischer, da die Autofahrer verursachergerecht bezahlen würden: Wer wenig fährt, zahlt weniger; wer ein Auto mit grossem Benzinverbrauch fährt, bezahlt mehr.
Dann komme ich noch zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 86 Absatz 6 betreffend die Möglichkeit, die Erträge aus der Automobilsteuer im Rahmen von Sparprogrammen zu verwenden. Es geht hier um die Flexibilität im NAF-Konstrukt. Diese Flexibilität muss hier in Absatz 6 erhalten bleiben, dies mit Blick auf die Steuerbarkeit des Haushalts. Ich ziehe einen Vergleich zur Fabi-Lösung und zum BIF. Dort haben wir Flexibilität, weil es heisst, dass maximal zwei Drittel der LSVA in den BIF fliessen. Das war in der Vergangenheit nicht nur toter Buchstabe. Man hat 2014 von der Flexibilität Gebrauch gemacht, indem man 140 Millionen Franken nicht in den BIF geleitet hat; 2015 hat man gar 210 Millionen Franken nicht eingelegt. Und hier ist es dann erst noch an die Bedingung geknüpft, dass das nur im Rahmen von Sparprogrammen im Umfang von 1 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes möglich sein soll.
Ich bitte Sie also, hier den Beschlüssen des Ständerates zu folgen und meine Minderheitsanträge zu unterstützen.