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Ammann Thomas · Nationalrat · 2016-06-15

Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-06-15

Wortprotokoll

Ich kann es bei Block 2, bei den Entwürfen 2 bis 4, gleich vorwegnehmen: In allen drei Entwürfen wird die CVP-Fraktion konsequent dem Ständerat folgen, dies von der massvollen Benzinpreiserhöhung über die Teuerung bis zu den Agglomerationsprogrammen.

Bei Artikel 2 Absatz 2 NAFG unterstützen wir von der CVP-Fraktion den Minderheitsantrag Fluri, welcher den Beschluss des Ständerates darstellt. Wieso soll die Änderung des Zweckartikels abgelehnt werden? Entweder hat der Zweckartikel einen Sinn, oder er ist nur symbolischer Natur. Wir wählen die Lösung, die am rationellsten und wirtschaftlichsten ist. Wir leben mit dem Modalsplit. Das bedeutet letztlich Gesamtschau, Einbezug aller Verkehrsmittel, der stärkeren und schwächeren. Das sind die Bestimmungen, die gemäss Mehrheitsantrag gestrichen würden. Die Formulierung des Bundesrates und des Ständerates in Absatz 2 Buchstaben a bis d ist nach unserer Meinung sinnvoll und realitätsorientiert. Der Zweckartikel, so, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird, wurde in der Vernehmlassung zur NAF-Vorlage ausdrücklich begrüsst. Nochmals: Für die CVP-Fraktion ist die Gesamtschau inhaltlich richtig und auch wichtig.

Bei Artikel 12 Absatz 2 des Mineralölsteuergesetzes wird die CVP-Fraktion dem Beschluss des Ständerates zustimmen und für einen Mineralölsteuerzuschlag von 340 Franken je 1000 Liter eintreten, was einer Erhöhung um 4 Rappen pro Liter gleichkommt. Für die CVP-Fraktion kommt weder der Minderheitsantrag II (Giezendanner), keine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages, noch der Minderheitsantrag I (Allemann) mit einer Erhöhung von 6 Rappen pro Liter infrage. Der Mehrheitsantrag ist ein ausgewogener Vorschlag, da auch der Bedarf gegeben und ausgewiesen ist. Diese 200 Millionen Franken, die generiert werden, braucht unsere Strassenkasse dringend. Es handelt sich hier unserer Meinung nach um eine Erhöhung mit Augenmass.

Ein Wort zur Frage des Teuerungsausgleichs in Artikel 12d: Hier wird die CVP-Fraktion den Minderheitsantrag annehmen und damit dem Stände- und dem Bundesrat folgen. Es soll der Entwertung der Einnahmen entgegengewirkt und die Teuerung ausgeglichen werden können. Der vorgeschlagene Teuerungsausgleich schafft die Möglichkeit und legt die Rahmenbedingungen - ich betone: die Rahmenbedingungen - für den Teuerungsausgleich fest. Vorausgesetzt wird, dass der Bundesrat einen Teuerungsausgleich überhaupt will. Es müssen dann folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Es muss Bedarf bestehen, die Teuerung wird nicht auf Vorrat ausgeglichen.

2. Im Tiefbau muss beim Baupreisindex mindestens eine Teuerung von 3 Prozent aufgelaufen sein.

3. Der Bundesrat hat die zuständige Kommission anzuhören.

Es kann also hier nicht wie in anderen Bereichen von einem Automatismus gesprochen werden, denn es müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Der Bundesrat kann aufgrund des gesetzten Rahmens hier also nicht schalten und walten, wie er will.

Bei Artikel 17a Absatz 2 wird die CVP-Fraktion den Minderheitsantrag unterstützen. Wir sprechen uns dafür aus, dass Beiträge für Strassen- und Schienenverkehr über den NAF geleistet werden können, wenn beim Schienenverkehr nicht aus anderen Mitteln Finanzierungen erfolgen beziehungsweise das im Bahninfrastrukturfonds nicht vorgegeben ist. Wenn nun wie gemäss Kommissionsmehrheit oder Mehrheitsantrag der Begriff "strassengebundener öffentlicher Verkehr" eingeführt wird, muss später immer wieder spekuliert werden, ob dabei die Trams mitenthalten sind. Wir wollen hier Klarheit und treten dafür ein, dass die bestehenden und bewährten Begrifflichkeiten bleiben und zur Effizienzverbesserung des Agglomerationsverkehrs die notwendigen Mittel auch eingesetzt werden können.