Rytz Regula · Nationalrat · 2016-06-15
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
In der Vorlage 2, Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG), die wir jetzt beraten, sind ja quasi die Ausführungsbestimmungen für den neuen Verfassungsartikel zum Strassenfonds festgehalten. Leider sind bei der Beratung dieses Gesetzes in der KVF-NR ein paar Pferde durchgebrannt. Die Kommissionsmehrheit hat nämlich im Windschatten der Milchkuh-Initiative massive Verschlechterungen beschlossen, die wir heute wieder korrigieren müssen. Ich habe gehört, dass da in einigen Fraktionen auch schon die Pferdeflüsterer unterwegs sind. Es sollte also eigentlich nun in gewissen Punkten gut kommen.
Die Leitschnur, die wir bei der Beratung dieses Gesetzes haben, ist die Fassung des Bundesrates und des Ständerates. Vom Ständerat weichen wir nur bei der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages ab. Auch für uns sind wie für Evi Allemann die 6 Rappen pro Liter fossilem Treibstoff ganz klar das Minimum. Wir müssen die Treibstoffabgaben nur schon darum erhöhen, um die Folgen des sinkenden Verbrauches zu kompensieren. Ich denke, man kann sich deshalb hier auch ein Jammern auf Vorrat sparen. Höhere Kosten für weniger Verbrauch ist unter dem Strich ein Nullsummenspiel, wie wir nach Adam Riese oder Eva Klein wissen.
Gerne möchte ich nun meine Minderheitsanträge kurz erläutern. Der wichtigste betrifft Artikel 12d des Mineralölsteuergesetzes. Hier geht es um den Teuerungsausgleich, den Bundesrat und Ständerat vernünftigerweise einführen wollen. Sie kennen die Zahlen unterdessen mehr als genug. Der Mineralölsteuerzuschlag wurde seit 1974, also seit vierzig Jahren, nicht mehr an die Teuerung angepasst. In der gleichen Zeit sind die Konsumentenpreise verdoppelt und die Nominallöhne verdreifacht worden. Auch die Preise im öffentlichen Verkehr steigen stark. Ich erspare Ihnen eine weitere Aufzählung der Details. Was aber wichtig ist: Der Ausgleich der Teuerung ist auf der Bundesebene eigentlich der Normalfall. Grundsätzlich wird die Teuerung zum Beispiel auf allen Subventionen und Beiträgen des Bundes ausgeglichen. Bei der Einkommenssteuer erfolgt ein jährlicher Ausgleich der kalten Progression. Bei der Mengensteuer [PAGE 1095] kennen wir zum Beispiel seit 2005 - vielen Dank, Herr Giezendanner - einen Teuerungsausgleich auf der Schwerverkehrsabgabe. Der Bundesrat hat deshalb auch die LSVA-Tarife Mitte 2012 entsprechend angepasst. Es ist nun an der Zeit, den Teuerungsausgleich auch für die Mineralölsteuer einzuführen.
Die Fassung von Bundesrat und Ständerat ist äusserst vorsichtig formuliert. Sie schliesst eine Erhöhung auf Vorrat aus. Man darf nur ausgleichen, wenn der Bedarf explizit ausgewiesen ist. Wenn zum Beispiel nicht genügend baureife Projekte für Nationalstrassen vorliegen, wie ich es heute Morgen vermutet habe, oder wenn eben kein Bedarf besteht, ist ein Teuerungsausgleich unzulässig. Ich bitte Sie, dieses wirklich ausgewogene System jetzt zu unterstützen. Das ist dann auch ein ganz zentraler Punkt dafür, dass diese Vorlage mehrheitsfähig ist.
Der zweite Minderheitsantrag, den ich gestellt habe, betrifft Artikel 17a. Hier geht es um eine einseitige Ausrichtung des Strassenfonds auf den Kapazitätsausbau. Hier haben wir einen Punkt, der auch bei vielen anderen Gesetzesartikeln eingebracht wurde. Die Mehrheit in der Kommission hat versucht, die ganze Verkehrsplanung einseitig auf die Themen Kapazitätsausbau und Verkehrsfluss festzulegen und die anderen Aufgaben, die man in der Verkehrsplanung auch hat - die Verträglichkeit, die Sicherheit und den Umweltschutz -, in den Hintergrund zu rücken. Das ist sicher nicht angemessen, und deshalb muss das geändert werden.
In diesem Artikel 17a ging es aber noch um eine andere interessante Diskussion, nämlich um die Frage, ob man mit dem NAF auch Verkehrsanlagen wie Metros, zum Beispiel in Lausanne, finanzieren kann. Ich habe festgestellt, dass es in der Kommission bei einzelnen Mitgliedern eine Art Metro-Phobie gibt. Deshalb hat man hier jetzt versucht, mit einem Mehrheitsantrag auszuschliessen, dass Schienenverkehr ausserhalb der S-Bahn-Projekte, die ja jetzt neuerdings ganz klar über den Bahninfrastrukturfonds laufen, noch über den NAF finanziert werden kann. Ich denke, es ist aus topografischen Gründen nicht möglich, an allen Orten zum Beispiel ein Tram zu bauen. Das ist einfach reine Physik, und deshalb ist es sehr wichtig, dass wir diese Einschränkung der Mehrheit jetzt nicht machen, sondern wieder öffnen. Deshalb bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, damit wir bei der Verkehrsplanung, bei der Suche nach dem richtigen Verkehrsmittel am richtigen Ort, keine Einschränkungen haben, sondern das beste Verkehrsmittel auswählen können.
Ich bitte Sie, sich für Vielfalt und Offenheit zu entscheiden und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.