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Grossen Jürg · Nationalrat · 2016-06-15

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-06-15

Wortprotokoll

In Block 2 geht es für uns Grünliberale vor allem um zwei grundsätzliche Punkte: Erstens wollen wir, dass die Agglomerationsprogramme weiterhin auf der Basis einer Gesamtschau des Verkehrs realisiert werden. Diese sinnvollen Programme sollen also wie bisher für Infrastrukturmassnahmen zugunsten der Strasse und des Schienenverkehrs sowie des Langsamverkehrs in den Agglomerationen umgesetzt werden.

Konkret unterstützen wir deshalb im Zweckartikel 2 NAFG in Absatz 2 die Minderheit Fluri, welche bei den Agglomerationsprogrammen an einer Gesamtschau des Verkehrs festhalten will. Die einseitige Strassenfokussierung gemäss Mehrheit lehnen wir ab.

Bei Artikel 4 Absatz 2 NAFG unterstützen wir die Minderheit Hardegger und damit den Entwurf des Bundesrates, weil für uns klar ist, dass die Strassenfinanzierung auch in Zukunft möglichst verursachergerecht ausgestaltet wird. Deshalb soll bei fehlenden Mitteln auf Antrag des Bundesrates prioritär der Mineralölsteuerzuschlag erhöht werden können.

Bei Artikel 12 Absatz 2 des Mineralölsteuergesetzes unterstützen wir ebenfalls aus Gründen der Verursachergerechtigkeit eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 6 Rappen pro Liter und damit die Minderheit I (Allemann). Den Antrag der Minderheit II (Giezendanner), welche gar keine Erhöhung des Zuschlags vorsieht und damit die Bundeskasse noch mehr plündern will, lehnen wir in der Konsequenz ab.

Einen automatischen Teuerungsausgleich, wie ihn die Minderheit Rytz Regula in Artikel 12d des Mineralölsteuergesetzes will, lehnen wir Grünliberalen aus grundsätzlichen finanzpolitischen Gründen ab und folgen hier der Mehrheit.

Beim Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel unterstützen wir bei Artikel 17a Absatz 2 die Minderheit Rytz Regula. Die Mehrheit der Kommission will hier den Verwendungszweck der Beiträge an Städte und Agglomerationen auf Strassen reduzieren und damit den bisherigen Sinn der Agglomerationsprogramme komplett verändern. Das lehnen wir ab.

In der Folge unterstützen wir mit derselben Begründung bei Artikel 17d Absatz 1 die Minderheit Hardegger; bei Absatz 2 die Mehrheit; bei Absatz 3 die Minderheit Allemann; bei Artikel 17f unterstützen wir die Mehrheit.

Gerne bringe ich noch kurz meine Freude darüber zum Ausdruck, dass die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen meine Anträge zu den Artikeln 7 und 7a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen einstimmig angenommen hat! Damit wird die Basis gelegt, dass auf Raststätten und Rastplätzen im Nationalstrassennetz flächendeckend diskriminierungsfreie Schnellladestationen für Elektroautos gebaut werden können. Der Akku eines Elektroautos wird normalerweise entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz geladen. Im Alltag funktioniert das gut, sofern zu Hause und am Arbeitsplatz die Infrastruktur vorhanden ist. Will man hingegen einmal eine längere Strecke zurücklegen, braucht es unbedingt Schnellladesysteme - auch auf der Nationalstrasse. Anders als in Deutschland, wo die Ladestationen sogar vom Bund subventioniert werden sollen, wollen wir hier mit diesen beiden Bestimmungen lediglich die Möglichkeit eröffnen - die Investitionen sollen privat erfolgen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Elektromobilität in der Schweiz.