Reimann Maximilian · Nationalrat · 2016-06-15
Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-15
Wortprotokoll
Auch ich ziehe meine Motion zurück. Ich möchte zur Begründung aber doch eine kurze Erklärung abgeben.
Als grösste Diskriminierung von schweizerischen gegenüber ausländischen Autolenkern über 70 Jahren erachtete ich bis anhin die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung. Diese ist in der Schweiz ab dem 70. Altersjahr alle zwei Jahre obligatorisch. In unseren Nachbarländern Deutschland, Österreich, Frankreich und in weiteren europäischen Ländern gibt es nichts dergleichen. Das wird als diskriminierend empfunden.
Nun hat der Nationalrat in der letzten Wintersession und der Ständerat letzte Woche meiner parlamentarischen Initiative 15.456 Folge gegeben und damit den Weg frei gemacht, das Alter für diese vertrauensärztliche Untersuchung von inländischen Senioren-Autofahrern vom 70. auf das 75. Altersjahr heraufzusetzen. Dafür bedanke ich mich namens Hunderttausender betroffener Autofahrer.
Nun soll man sich in der Politik auch einmal mit Teilerfolgen zufriedengeben. Das tue ich. Vollends beseitigt ist die besagte Diskriminierung damit natürlich noch nicht. Aber mit dieser Heraufsetzung um fünf Jahre wird immerhin ein grosser Stein des Anstosses aus der Welt geschafft, auch wenn es bis zur gesetzgeberischen Realisierung noch gut und gerne zwei Jahre dauern dürfte.