Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-16
Wortprotokoll
Für den Bundesrat ist es wichtig, dass Sie das Kroatien-Protokoll noch in dieser Session genehmigen. Damit ist nämlich die Voraussetzung dafür erfüllt, dass es mindestens möglich ist, das Kroatien-Protokoll noch rechtzeitig zu ratifizieren, um die Vollassoziierung an Horizon 2020 zu ermöglichen. Gleichzeitig ist festzuhalten, das hat der Bundesrat Ihnen von Anfang an gesagt, dass die Bedingungen für eine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls heute nicht gegeben sind - heute! Aber der Bundesrat wird alles daransetzen, dass in der noch verbleibenden Zeit der Normenkonflikt zwischen dem Freizügigkeitsabkommen auf der einen und der schweizerischen Rechtsordnung auf der anderen Seite, der seit dem 9. Februar 2014 besteht, aufgelöst werden kann. Das ist nämlich die Voraussetzung, um das Kroatien-Protokoll zu ratifizieren. Das ist die Ausgangslage.
Ihr Rat und der Ständerat haben jetzt in längerem Hin und Her darüber debattiert, ob es nötig ist, diese Bedingung [PAGE 1122] auch noch in den Bundesbeschluss hineinzuschreiben, oder ob es genügt, dass der Bundesrat sie in der Botschaft zum Kroatien-Protokoll faktisch ja auch bereits so ausgeführt hat. Jetzt hat die Einigungskonferenz entschieden, dass diese Bedingung auch in den Bundesbeschluss hineingenommen werden soll.
Zwei Dinge noch: Die Genehmigung des Kroatien-Protokolls - das, was Sie hoffentlich heute und morgen dann auch in der Schlussabstimmung tun werden - ist mit der Bundesverfassung konform. Was heute nicht konform wäre, das wäre die Ratifizierung. Zweitens: Wenn Sie diese Bedingung in den Bundesbeschluss hineinschreiben, hat das wahrscheinlich damit zu tun, dass es doch unüblich ist, dass Ihnen der Bundesrat eine Genehmigungsbotschaft in einem Zeitpunkt vorlegt, in dem die Voraussetzungen für die Ratifizierung noch nicht gegeben sind. Das hat, das schliesse ich daraus, bei einem Teil von Ihnen und jetzt bei der Mehrheit von Ihnen dazu geführt, dass Sie diese Bedingung nun auch in diesen Bundesbeschluss aufnehmen. Aber noch einmal: Materiell gibt es keine Differenz zu dem, was Ihnen der Bundesrat bereits im Rahmen der Botschaft zum Kroatien-Protokoll mitgeteilt hat.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auch wenn Sie vielleicht bisher mit diesem Vorgehen oder mit diesem Zusatz nicht einverstanden waren, jetzt das Kroatien-Protokoll zu genehmigen und damit die Voraussetzung zu schaffen, dass es überhaupt möglich wird - sofern wir dann diesen Normenkonflikt auflösen können -, das Kroatien-Protokoll zu ratifizieren und damit auch für die Forschung den Weg frei zu machen.