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Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-06-16

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Wir dürfen die Motionen natürlich abschreiben. Das Problem wird jedoch nicht abgeschrieben. Herr Stöckli hat das in Erinnerung gerufen. Die Diskussion geht weiter. Meines Erachtens müssen wir deutlich sagen, was unser Ziel ist. Unser Ziel kann nicht sein, die direkte Demokratie oder die Volksrechte einzuschränken. Aber natürlich müssen wir Wege finden, damit diese Volksrechte "verewigt" werden und uns auch in Zukunft noch lange erhalten bleiben. Weil wir vielleicht in ein paar schwierigen Fragen ein paar Mal in eine Sackgasse geraten sind, sollten wir nicht zum Schluss kommen, dass man die Volksrechte einschränken sollte. Es ist bekannt: Würden wir der Europäischen Union beitreten, dann würden wir natürlich diese Volksrechte deutlich einschränken müssen. Es gäbe Themen, zu denen man kein Referendum mehr ergreifen oder keine Volksinitiative mehr lancieren könnte. Wir würden einer überstaatlichen Regulierung unterworfen. Das hat das Schweizervolk mehrmals deutlich betont: Das kommt nicht infrage.

Aber nachdem unser heutiger Weg der ist, dass wir unsere internationalen Beziehungen und insbesondere unsere europäischen Beziehungen auf dem bilateralen Weg regeln, müssen wir schauen, dass wir nicht in Konflikte kommen. Wir diskutieren ja jetzt über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien und die Masseneinwanderungs-Initiative und darüber, was bis am 9. Februar 2017 passiert. Ich habe mir natürlich die Frage gestellt, ob man das hätte vermeiden können. Ich weiss es nicht. Hätte man diese Sackgasse vermeiden können, diesen Normenkonflikt, den wir jetzt haben und der objektiv besteht? Wir wissen noch nicht genau, wie wir das Problem lösen können.

Es gibt eine Idee, über die wir uns Gedanken machen sollten. Sie steht nicht in den Vorstössen, die jetzt auf dem Tisch sind. Es ist die Idee, dass die Initianten dem Volk bei Volksinitiativen reinen Wein einschenken müssten. Ich habe mehrmals diesen Vergleich gemacht - es gab ja die Ecopop-Initiative, die eine strikte Regelung der Einwanderung verlangte und die Begrenzung der Bevölkerung in den Herkunftsländern. Es hiess in den Übergangsbestimmungen, dass internationale Verträge, die dem widersprächen, [PAGE 534] gekündigt werden müssten. Die Initiative wurde deutlich abgelehnt, vielleicht auch, weil sie das gefordert hatte.

Aber das war korrekt. Die Folge der Annahme von Ecopop wäre gewesen, dass wir diese Verträge hätten kündigen müssen. Das ist genau das Problem, das wir nun mit der Masseneinwanderungs-Initiative haben. Man hat diese Initiative dem Volk irgendwie mit der Idee und dem Hintergedanken verkauft, dass der Bundesrat innert drei Jahren schon irgendwie eine europakompatible Lösung finden würde. Man meinte, es werde schon gehen. Das ist nicht gegen die Bilateralen, nicht gegen die Personenfreizügigkeit gerichtet. Weil man dem Volk bei der Masseneinwanderungs-Initiative in einer Übergangsbestimmung nicht genau dasselbe gesagt hat, wie es die Ecopop-Initianten entsprechend taten, nämlich dass man bei Annahme der Initiative die Verträge kündigen muss, sind wir nun in dieser schwierigen Situation.

Ich weiss nicht, ob und wie wir das in einer Norm formulieren könnten. Aber der Grundgedanke sollte sein: Dem Volk bzw. den Initianten ist alles möglich. Sie dürfen verlangen, dass ein neuer Verfassungsartikel zehn weiteren Verfassungsartikeln widerspricht, oder sie können eine Initiative gegen internationale Verträge lancieren, aber sie müssen es deutlich machen. Wenn das Volk abstimmt, muss es wissen, dass es grundsätzlich andere Grundwerte, andere Artikel, andere Prinzipien, andere Verpflichtungen streicht, wenn es eine neue Norm annimmt, die mit bestehenden Verträgen oder Grundregeln unserer Verfassung kollidiert. Das ist der Grundgedanke. Eine Antwort habe ich nicht. Ich hoffe aber sehr, dass die SPK beider Räte, die diese Überlegungen begonnen haben, und auch der Bundesrat, der sich darüber Gedanken gemacht hat, diese Fragen nochmals angehen.