Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-16
Wortprotokoll
Das Parlament hat im letzten Jahr das Gütertransportgesetz behandelt und die politischen Rahmenbedingungen gesetzt. Daran müssen sich auch die SBB halten. Dieses Gesetz wird voraussichtlich am 1. Juli 2016, zusammen mit den Verordnungen, in Kraft treten. Im Rahmen dieses neuen Gesetzes ist auch vorgesehen, dass ein Konzept für den Gütertransport vorzulegen ist. Wir werden dieses Konzept im Laufe des nächsten Jahres vorlegen. Dieses Konzept wird auch einen Plan für die Freiverladeanlagen enthalten; insbesondere auch die Frage, wo man weiter zentralisieren muss, wird ein Bestandteil des Konzepts sein.
Das Bundesamt für Verkehr ist bezüglich des Bahnverlads am Bahnhof Yvonand mit dem Kanton Waadt in Kontakt. Es ist natürlich so: Wenn dort nur einmal pro Jahr, also saisonal, die Zuckerrüben verladen werden und während des Rests des Jahres die Anlage nicht benutzt wird, dann ist das sehr teuer. Es besteht dann dort eine teure Infrastruktur mit hohen Kosten. Deshalb muss man schon schauen: Ist eine Zentralisierung in Sévaz bei Estavayer-le-Lac für die Zuckerrübenbauern trotzdem zumutbar und für die SBB einigermassen wirtschaftlich? Diese Frage ist im Rahmen der Erarbeitung des neuen Konzepts noch zu vertiefen.