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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-16

Wortprotokoll

Herr Nationalrat, Ihre Motion ist etwas ein Rundumschlag. Sie wollen einfach irgendwo keine neuen Bestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen erlässt aber bekanntlich das Parlament. Sie können sich also selber in die Pflicht nehmen.

Ihre zwei Beispiele, die Sie hier aufgelistet haben, sind auch etwas schwierig. Sie nehmen hier als erstes Beispiel den Bohrschlamm in den Blick. Dazu muss ich sagen, dass das Ablagern von flüssigen Abfällen auf Deponien seit 1990 verboten ist. Das ist also seit 1990 so und hat nichts mit Energiepolitik zu tun - es geht vielmehr darum, die Stabilität der Deponien zu gewährleisten. Ich kenne keine einzige Vorschrift, die daran etwas ändern will oder die irgendwelche Anforderungen für die Ablagerung von Bohrschlamm im Blick hatte. Das ist in der Verwaltung also überhaupt nicht so angekommen.

Auch das zweite Beispiel, die Vermessung der Erdwärmesonden, hat nichts mit der Energiepolitik zu tun. Die Vermessung dient der Verbesserung der geologischen Datengrundlage, was vor allem auch für die Kantone wichtig ist. Auch da haben Sie eigentlich ein Beispiel beigezogen, das nichts mit Energie- oder Umweltpolitik zu tun hat. [PAGE 1145]

Wir haben die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) in der Zwischenzeit revidiert. Es ging um Vereinfachungen in Absprache mit den Kantonen betreffend die TVA. Das hat der Bundesrat also genau auf der Verordnungsebene gemacht. Er hat die gesetzgeberischen Vorgaben vereinfacht und die Angaben zum Vollzug verschlankt. Ich bin mit Ihnen durchaus einig, dass wir immer wieder Möglichkeiten haben, Regelungen zu verschlanken.

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