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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-06-16

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Dies war jetzt eine sehr massvolle Begründung des Kommissionssprechers, gemessen an der Diskussion in der Kommission. Ich kann deshalb jetzt auch zurückhaltend argumentieren.

Es trifft zu: Es ist eine Motion, die durch die Zeit etwas überholt wurde. Wenn ich jetzt gleichwohl namens einer Minderheit - die Kommission führte die Diskussion ja nur noch in einer reduzierten Besetzung - den Antrag stelle, die Motion sei anzunehmen, wie das im Nationalrat vor Jahren geschehen ist, dann tue ich das aus Prinzip.

Der entsprechende Verfassungsauftrag besteht seit 1981, also seit 35 Jahren. Das Gleichstellungsgesetz ist jetzt 20 Jahre alt. Vor 10 Jahren hat eine Evaluation ergeben, dass es griffigere Instrumente brauchen würde. Es gab keinen politischen Konsens für diese griffigeren Instrumente; mit der faktischen Kompromissvariante des Lohngleichheitsdialogs wurden die Ziele nicht erreicht. Deshalb steht jetzt eine Revision des Gleichstellungsgesetzes bevor. Wir können positiv feststellen, dass gerade in der Legislaturplanung, die von ihrer Bedeutung her sonst etwas unter dem Radar durchgeht, die Massnahme 39, die Revision des Gleichstellungsgesetzes, bestätigt worden ist. Diese Revision wird kommen; was genau ihr Inhalt sein wird, ist offen.

Frau Kollegin Simoneschi-Cortesi, alt Nationalrätin, und eine andere alt Nationalrätin, Lucrezia Meier-Schatz aus St. Gallen, die diese Motion übernommen hatte, nahmen damals mit einer breiten Frauenkoalition im Nationalrat die Forderung nach Lohnkontrollen auf. Diese sollen analog zu den Inspektionen, die in anderen Gesetzen vorgesehen sind, durchgeführt werden. Diese Forderung ist Standard bei den Frauenorganisationen. Sie wird auch von den Gewerkschaften unterstützt.

In dieser Woche wurde das 25-jährige Jubiläum des Frauenstreiks gefeiert, der am 14. Juni 1991 stattfand; er ist eines der grössten bewegungspolitischen Ereignisse der jüngeren Zeit. Der Frauenstreik hat in den Neunzigerjahren viel bewegt.

So gesehen ist dies eine Forderung, die nach wie vor im Raum steht. Das veranlasst mich hier, den Minderheitsantrag zu stellen, die Motion sei anzunehmen. Es gibt gute Gründe dafür. Wir haben die Lohngleichheit immer noch nicht erreicht, trotz des Verfassungsziels. Es ist aber klar: Die Dinge entscheiden sich nicht mit dieser Motion.

Man hätte die Motion auch abschreiben können, wenn das möglich gewesen wäre. Vielmehr entscheiden Sie sich dann, wenn der Gesetzentwurf des Bundesrates vorliegt; dort werden die Fragen, die sich stellen, diskutiert werden müssen.

In diesem Sinne musste ich diese Bemerkungen machen und diesen Minderheitsantrag zuhanden der Geschichte stellen und mich auch zuhanden des Amtliches Bulletins äussern. Es ist so, dass von der Bedeutung her die geforderten Kontrollen eine Effizienz hätten. Die Mehrheitsfähigkeit ist dann eine andere Frage. Die Diskussion werden wir im Rahmen der Gesetzgebung führen, auch die entsprechenden analytischen Diskussionen zur Entwicklung der Lohngleichheit, zu der ja die Ergebnisse zum Postulat Noser vorliegen, die einige Erkenntnisse gebracht haben; das ist die Basis. Damit habe ich diesen Minderheitsantrag begründet und ihn auch in den Kontext gestellt.

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