Landolt Martin · Nationalrat · 2016-06-16
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2016-06-16
Wortprotokoll
Vorweg: Bei meinem Vorstoss handelt es sich um ein Postulat mit der Bitte, die thematisierte Angelegenheit zu prüfen. Sie, die meisten Nichtjägerinnen und Nichtjäger, können sich mein Anliegen etwa so vorstellen: Wenn Sie in Ihrem Kanton eine Fahrprüfung ablegen, sind Sie anschliessend dazu befähigt, in der ganzen Schweiz Auto zu fahren, auch wenn Sie jetzt die Prüfung im Glarnerland gemacht haben und damit nicht unbedingt auf den städtischen Verkehr in Zürich vorbereitet sind. Und wenn Sie die Prüfung in Zürich gemacht haben, sind Sie nicht unbedingt auf die Bergstrassen im Glarnerland vorbereitet. Das Gleiche geschieht, wenn Sie eine kantonale Fischerprüfung ablegen: Sie bekommen anschliessend den sogenannten Sana-Ausweis, also einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis, der Ihnen zugesteht, dass Sie in der Lage sind zu fischen.
Ich möchte das Entsprechende auch für den Bereich der Jagd prüfen lassen, damit es auch dort zur Anwendung käme. Wer in einem Kanton die Jagdprüfung erfolgreich bestanden hat, soll in der ganzen Schweiz jagdfähig sein. Es wird also auch so sein, dass bei einem eidgenössischen Jagdfähigkeitsausweis nur die Fähigkeit eidgenössisch geregelt ist. Die Kantone, und das ist mir auch persönlich wichtig, bleiben zuständig für die Patentausgabe. Es besteht kein Grund zur Sorge in gewissen Kantonen, dass sie dann allenfalls von Jägern aus anderen Kantonen überschwemmt werden könnten. Es gibt heute schon Regelungen. Der Kanton Glarus regelt zum Beispiel das Ganze mit Kontingenten - ich betone: mit Kontingenten! Dabei ist es so, dass maximal 10 Prozent der Jägerinnen und Jäger aus einem anderen Kanton kommen dürfen, und obendrauf wird dann noch eine Höchstzahl festgelegt, sodass das Ganze kantonal geregelt werden kann.
Es ist also bei meinem Anliegen wichtig, dass es darum geht, die Jagdfähigkeit eidgenössisch zu regeln. Die Jagdberechtigung hingegen soll und muss Sache der Kantone bleiben.
Der Bundesrat ist bereit, dieses Anliegen zur Prüfung entgegenzunehmen, und ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie es heute unterstützen.