Janiak Claude · Nationalrat · 2002-03-19
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-19
Wortprotokoll
Die Bundesverfassung weist uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern zentrale Aufgaben in unserem Bundesstaat zu. Wir haben als Aufgaben, die Interessen unserer Wählerschaft bei der Gesetzgebung, bei der Wahl des Bundesrates, bei der Oberaufsicht über die Verwaltung und bei der Festlegung der Ausgaben des Bundes zu vertreten. Diese Aufgaben sind nicht übertragbar. Sie müssen von uns wahrgenommen werden, und ihre Erfüllung stellt immer höhere Ansprüche. Die Belastung der einzelnen Ratsmitglieder ist derart gestiegen, dass die Ausübung des Mandats für immer mehr von uns mit grösseren finanziellen Opfern verbunden ist. Man muss sich dieses Amt "leisten" können. Weil das nicht für alle infrage kommt, wird die Bevölkerung in ihrer Breite in unserem Rat immer weniger repräsentiert.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates möchte am Milizsystem und damit daran festhalten, dass wir unseren angestammten Beruf auch während der Amtszeit - wenn auch in beschränktem Ausmass - in der Regel weiter ausüben und damit in besserem Kontakt zur Wählerschaft bleiben können. Die SPK-NR möchte - Sie können es in der Vorlage lesen - jeden weiteren Schritt in Richtung eines Berufsparlamentes vermeiden. Diese Vorlage beschäftigt sich deshalb nicht mit der Frage des Einkommens - und zwar ganz bewusst -, um auch nicht den Anschein zu erwecken oder gar den Eindruck aufkommen zu lassen, wir wollten unsere Bezüge erhöhen. Die Ratsmitglieder sollen aber bei der Ausübung des Mandats unterstützt werden, indem ihnen bessere Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Anstellung von persönlichen Mitarbeitern soll es uns ermöglichen, uns auf die wesentlichen politischen Aufgaben zu konzentrieren und von zeitaufwendigen Arbeiten entlastet zu werden. Die SPK-NR will bewusst die Ratsmitglieder, und nicht die Fraktionen, unterstützen.
Die Beiträge an die Fraktionen - Grundbeitrag und Beitrag pro Mitglied - sind in den Neunzigerjahren und zuletzt am 6. Oktober 2000 erhöht worden. Das hat aber nicht zu einer Entlastung des einzelnen Ratsmitglieds geführt; die einzelnen Fraktionsmitglieder haben davon wenig profitiert. Die [PAGE 319] SPK war sich von Anfang an darin einig, dass im Bereich der für die Ausübung des Mandats zur Verfügung stehenden Infrastruktur die grössten Unterschiede zwischen den Ratsmitgliedern bestehen. Die Untersuchung von Eco'Diagnostic hat dies bestätigt.
Danach werden Verbesserungen primär im Bereich der nichtmateriellen Unterstützung gefordert, also administrative Unterstützung mit dem Ziel, die Ratsmitglieder von nicht stufengerechter Arbeit zu entlasten. Zusätzlich wird von der absoluten Mehrheit der Befragten eine inhaltliche Unterstützung gewünscht. Es geht dabei um den Beizug von hoch qualifizierten, von Verwaltung und Exekutive in fachlicher Hinsicht unabhängigen Personen generalistisch-wissenschaftlicher Ausprägung - zu ergänzen wäre: Beizug auch von Personen, die von Parteien und Fraktionen unabhängig sind. Es soll nicht der Anschein einer verdeckten Parteienfinanzierung entstehen.
Die SPK hat sich einstimmig dafür ausgesprochen - ich wiederhole: einstimmig -, eine Vorlage für eine Gesetzesänderung bezüglich der Infrastruktur ausarbeiten zu lassen. Sie hat dabei einem zweckgebundenen Kredit gegenüber einem pauschalen Betrag für die Infrastruktur den Vorzug gegeben. Sie hat beschlossen, vorweg ein Gutachten einzuholen, das den Wert der parlamentarischen Arbeit untersuchen sollte. Sie kennen die Ergebnisse dieser Untersuchung, welche zweifellos als repräsentativ eingestuft werden kann, ist doch von einer statistischen Auswertungsquote von gut zwei Dritteln aller Ratsmitglieder - Stände- und Nationalräte - auszugehen. 80 Prozent der Ratsmitglieder müssen ihre angestammte berufliche Tätigkeit reduzieren, und fast die Hälfte erleidet einen Einkommensverlust. Einkommen und Entschädigungen werden gemessen am Aufwand, aber vor allem im Vergleich mit ähnlichen Tätigkeiten in der Privatwirtschaft als nicht angemessen betrachtet. Gleichwohl war sich die SPK darin einig, an der Entschädigung nichts zu ändern - ich habe das bereits anfangs erwähnt -, sondern das andere zentrale Ergebnis umzusetzen, dass nämlich mehr als 80 Prozent der Ratsmitglieder eine inhaltliche oder administrative Unterstützung in Form von persönlichen Mitarbeitenden wünschen. Die Anstellung von persönlichen Mitarbeitenden soll es dem Ratsmitglied ermöglichen, sich auf seine wesentlichen politischen Aufgaben zu konzentrieren und von zeitaufwendigen administrativen Arbeiten entlastet zu werden. Dadurch, dass die vorgesehenen 40 000 Franken - übrigens ein Bruttobetrag - dem Ratsmitglied nicht direkt, sondern der angestellten Person ausbezahlt werden, soll verhindert werden, dass dieser Betrag schlussendlich zu einer Erhöhung der Einkünfte führt, ohne dass der Betrag zweckkonform verwendet wird.
Es gibt natürlich schon heute Stimmen, die einwenden, Umgehungsübungen seien gleichwohl möglich. Bei privilegierten Ratsmitgliedern, die heute von Verbänden oder grösseren Unternehmungen unterstützt würden, führe dies zu einer Entlastung eben dieser Verbände oder der Privatwirtschaft. Dem ist entgegenzuhalten, dass es unfair und unberechtigt ist, Parlamentarierinnen und Parlamentariern von vornherein Unlauterkeit zu unterstellen. Einzelne schwarze Schafe, so es sie denn gibt, machen die Herde noch lange nicht anfällig. Es ist auch festzuhalten, dass es weder die Aufgabe eines Verbandes noch eines Arbeitgebers ist, aber auch nicht zum Aufgabenbereich eines Ehemannes oder einer Ehefrau, eines Lebenspartners oder einer Lebenspartnerin gehört, die parlamentarische Arbeit zu finanzieren.
Die Kosten sind in der Vorlage ausgewiesen: Ich verweise Sie auf Seite 15 des Berichtes der Kommission. In diesem Zusammenhang ist die Feststellung angebracht, dass die Ausgaben der eidgenössischen Räte noch immer einen absoluten Bruchteil der Gesamtausgaben des Bundes - nicht einmal 0,15 Prozent - ausmachen. Für die oberste Gewalt im Staat ist dies sicher nicht überrissen. Der Schritt, den wir Ihnen vorschlagen, ist äusserst bescheiden. Sie haben gestern beispielsweise in der "Neuen Zürcher Zeitung" einen Vergleich mit umliegenden Staaten lesen können. Auch wenn Sie das berücksichtigen, sehen Sie, dass wir Ihnen einen äusserst bescheidenen Entwurf unterbreiten.
Der Nichteintretensantrag Bortoluzzi erstaunt einigermassen. Wie ich bereits dargelegt habe, hat sich die SPK einstimmig dafür ausgesprochen, eine Vorlage für eine Gesetzesänderung bezüglich der Infrastruktur der Ratsmitglieder ausarbeiten zu lassen. Dies schliesst also auch sämtliche Vertreter der SVP-Fraktion in der SPK ein, auch meinen Baselbieter Kollegen, den heutigen SVP-Fraktionschef Baader Caspar. Bei der Beratung der Vorlage ist von den Vertretern der SVP-Fraktion weder ein Nichteintretensantrag noch ein Antrag auf Festlegung anderer Beträge gestellt worden - im Gegenteil: Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Erst am Schluss haben einzelne Vertreter der SVP-Fraktion durch Stimmenthaltung Einwände gegen die Vorlage angemeldet. Diese Strategie ist der Kommissionsarbeit nach meinem Dafürhalten nicht zuträglich. Immerhin kommt der heutige Nichteintretensantrag ja nicht von einem Mitglied der SVP-Delegation in unserer Kommission. Selbstverständlich - das möchte ich auch noch sagen - ist es jedem Mitglied dieses Rates unbenommen, auf die Anstellung von persönlichen Mitarbeitenden zu verzichten.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.