Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-03-19
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-19
Wortprotokoll
Diese Vorlage ist kein Angriff auf unser Milizparlament, was bestimmte Leute schon zu wittern scheinen. Die Vorlage ist vielmehr geeignet, beachtliche Ungleichheiten zwischen den Parlamentariern abzubauen. Was ist der Kern?
Es geht darum, dass in Zukunft jeder Parlamentarier und jede Parlamentarierin den Anspruch auf einen persönlichen Mitarbeiter oder eine persönliche Mitarbeiterin hat. Diese Person - sie hat vorab administrative und wissenschaftliche Aufgaben - kann zur Unterstützung bei den vielfältigen Aktivitäten eingesetzt werden. Einige unter Ihnen werden fragen, ob denn das nötig sei, so, wie mich auch ein Fraktionsbruder gefragt hat, ob ein persönlicher Mitarbeiter wirklich notwendig sei. Aber, so konnte ich ihm entgegenhalten, wer denn seine drei Kilogramm Post pro Tag manage, wer seine Briefe an Bürgerinnen und Bürger schreibe, die eine Frage hätten, die ein Problem gelöst haben wollten, die einfach ihr Herz ausschütten wollten. Wann er seine Vorträge für die vielfältigen Veranstaltungen schreiben könne, zu denen wir eingeladen würden - während der Arbeitszeit. Sein Schweigen auf diese Frage war ein beredtes Schweigen.
Da liegt eben das Problem: Viele unter uns arbeiten in der Privatwirtschaft bei einer Unternehmung, bei einem Verband, sei das eine Gewerkschaft, ein Arbeitgeberverband oder ein anderer Unternehmensverband. Regelmässig bleiben diese Kolleginnen und Kollegen auch nach ihrer Wahl in den Nationalrat auf der Lohnliste des betreffenden Unternehmens oder Verbandes. Dagegen haben es andere, nämlich all diejenigen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, ungleich schwerer. Sie müssen z. B. im Lehrerberuf den Stundenplan ebenso erfüllen wie zusätzliche Aufgaben wie Intensivwochen, Maturareisen oder Lehrerkonvente. Dazu fallen die Aufgaben des Mandates an. Hier bringt der Einsatz eines persönlichen Mitarbeiters die längst fällige Entlastung durch die Unterstützung bei der Erledigung der täglichen, mit dem Mandat verknüpften Geschäfte.
Wer nun befürchtet, damit werde das Milizparlament abgeschafft, befindet sich auf dem Holzweg. Es geht einzig um die Schaffung ähnlicher Voraussetzungen, wie sie diejenigen haben, die eben bei einem Verband oder einer Unternehmung tätig sind. Von gleichen Voraussetzungen kann dann noch lange nicht die Rede sein.
Und übrigens müssen diejenigen Kolleginnen und Kollegen, deren Situation ungleich komfortabler ist, diese Entlastung gar nicht in Anspruch nehmen. Denn auch das ist der Vorteil dieser Vorlage: Nur die effektiv beanspruchte Entlastung wird auch kostenwirksam.
Nun noch ein Wort zur Sorge, mit dieser Entlastung würden die Parlamentarier im Übereifer zu viele Vorstösse machen, sie sollten sich vielmehr auf das so genannt "Wichtige" beschränken. Was ist wesentlich? Doch wohl das, was ich in Ausübung meines Amtes als wesentlich erachte. Es ist das, was ich gemäss Wählerauftrag als wichtig bewerte. Es gibt nicht "das Wichtige" schlechthin. Keine Instanz wird das allgemeingültig entscheiden können. Diese Antwort obliegt den Wählern und Wählerinnen am jeweils nächsten Wahltag. Vertrauen wir also diese Antwort und das Veto zu unseren parlamentarischen Tätigkeiten den Bürgern und Bürgerinnen an. Sie sind die richtige Instanz - und nicht etwa die SVP.
Daher ist die FDP-Fraktion gegen den Nichteintretensantrag Bortoluzzi. Namens der grossmehrheitlichen FDP-Fraktion bitte ich Sie um Eintreten auf diese Vorlage und um Gutheissung der Anträge der Kommission.