Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2016-06-16
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-16
Wortprotokoll
Bei Annahme der Motion müssten zahlreiche importierte tierische Lebensmittel, wie das eben gesagt wurde, als aus in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden stammend deklariert werden. Die Deklaration wäre auch dann nötig, wenn es sich nur um einen geringfügigen Unterschied handeln würde - und jetzt hören Sie hin! Ein geringfügiger Unterschied wäre z. B. bei einem Ei, wenn im Herkunftsland keine minimale Sitzstangenlänge von 14 Zentimeter pro Huhn vorgeschrieben ist - auch dann, wenn dieses Ei als Zutat in einem Biscuit steckt. Das ist unverhältnismässig, das wäre eine Riesenbürokratie, die wir da aufziehen müssten, und es müsste zudem ein Kontrollapparat auch im Ausland aufgebaut werden. Ich kann mir das schlicht und einfach nicht vorstellen.
Für die Konsumenten würde diese unspezifische Deklarationspflicht keinen Mehrwert bedeuten, und zudem werden die Produkte, um es noch einmal zu sagen, aufgrund der Bürokratie, die mit dieser Kontrolle zusammenhängen würde, sehr viel teurer.
Die Herkunft von Lebensmitteln wird nach Lebensmittelrecht deklariert, und es bestehen nach Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes Deklarationsvorschriften für ganz spezifisch in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden: Einsatz von Hormonen und Antibiotika als Leistungsförderer oder Käfighaltung in der Eierproduktion oder gewisse Haltungsformen von Kaninchen - das wurde alles vorhin schon gesagt.
Zusätzlich bestehen andere Möglichkeiten der Kennzeichnung, wie etwa bei den Bioprodukten oder mittels privater Labels. Die Konsumenten können bereits heute wählen, was sie einkaufen, auch ohne übertriebene Regulierung. Die Konkurrenz zu diskriminieren - wenn ich mir erlauben darf, das auch auch noch zu sagen - ist einfach kein Marketingkonzept! Wir müssen die eigene Leistung verkaufen. Einen Schutzwall aus bürokratischen Hürden darf es nicht geben.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.