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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-16

Wortprotokoll

Wir haben uns bei mehreren Gelegenheiten über diese Thematik unterhalten, insbesondere natürlich im Kontext der Agrarpolitik 2014-2017. Die geltenden Bestimmungen sind seit dem 1. Juli 2014 in Kraft. Die Einschätzung, wie gut die neuen geltenden Bestimmungen sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch schwierig. Dies als Vorbemerkungen.

Herr Nationalrat von Siebenthal: Die Umsetzung der Motion würde finanziellen, technischen und administrativen Aufwand bedeuten. Es wurde damals diskutiert. Ich kann mir schon vorstellen, dass diese Tiere im Einzelfall, in einer einzelnen, etwas abgelegenen Umgebung einen wichtigen Verdienst darstellen können. Sie haben richtigerweise gesagt, es gehe um etwa 3000 Tiere; das sind weniger als ein Prozent aller jährlich in der Schweiz benötigten Mastremonten. Es ist also eine ganz kleine Anzahl, über die wir hier sprechen.

Sie wollen ja nur die Fresser weiterhin befördern; das macht dann den Unterschied zu den Schlachtkälbern. Diese Unterscheidung wäre wohl auch nicht kostenlos möglich. Die Unterscheidungsmerkmale sind schwierig festzulegen. Die Experten müssten entsprechend viel Aufwand leisten.

In der damaligen Diskussion haben wir die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen und sind zum Schluss gekommen, dass man diese Remontenzucht nicht unterstützen kann, ganz abgesehen davon, dass auch die Tierverkehrsdatenbank ausgebaut werden müsste. Junge Tiere sind für öffentliche Märkte grundsätzlich ungeeignet. Auch das war damals Thema.

Wie gesagt: Seit dem 1. Juli 2014 sind die geltenden Bestimmungen in Kraft. Es ist schwierig, jetzt die abschliessenden Schlüsse zu ziehen, aber grundsätzlich sind wir der Meinung, dass sich die jetzt geltenden Bestimmungen bewähren.

Deshalb empfiehlt der Bundesrat die Motion zur Ablehnung.

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