Masshardt Nadine · Nationalrat · 2016-06-16
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-16
Wortprotokoll
Was will meine parlamentarische Initiative? Sie fordert, dass Mitglieder der Bundesversammlung Einzelspenden ab 5000 Franken und mehrere Spenden desselben Spenders ab Überschreitung eines Totals von 10 000 Franken unter Angabe der Spendenhöhe und -herkunft in einem öffentlichen Register eintragen müssen.
Worum geht es nicht? Erstens bezieht sich die parlamentarische Initiative nicht auf Parteispenden oder Spenden an Komitees, sondern nur auf Spenden, die wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier als Einzelpersonen erhalten. Zweitens geht es nicht darum, Spenden zu verbieten, sondern nur um Transparenz bei Grossspenden ab 5000 Franken. Drittens will ich keine unnötige Bürokratie aufbauen und auch nicht kleine bis mittlere Spenden an die Öffentlichkeit zerren. Wie bereits erwähnt, geht es nur um grosse Spenden an Einzelpersonen, bei denen eben das begründete Risiko besteht, dass Abhängigkeiten entstehen.
Ich wage mal zu behaupten, dass nur wenige von uns je eine solche Grossspende erhalten. Nichtsdestotrotz ist es im Interesse von uns allen, dass wir in diesem Bereich mehr Transparenz schaffen, denn es kommt tatsächlich vor, dass Parlamentsmitglieder grosse Spenden von Einzelpersonen und vor allem von Verbänden und/oder Firmen erhalten. Dies machte beispielsweise die Zeitung "Le Temps" vor den letzten Wahlen in einem Dossier publik. Entsprechende Spenden sind nicht falsch und sollen auch nicht verboten werden, doch die Bürgerinnen und Bürger haben bei solch grossen Beträgen für eine Einzelperson, für eine Politikerin oder für einen Politiker, ein Anrecht zu erfahren, woher sie stammen. Solche Grossspenden können nämlich Abhängigkeiten schaffen und sollten deshalb offengelegt werden. Dies sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, um damit nicht zuletzt unsere Demokratie zu stärken.
Eine entsprechende Regelung im Parlamentsgesetz wäre denn auch keine Revolution. Unsere Nachbarländer Deutschland und Frankreich kennen das längst. Der Bundestag etwa kennt sogar detaillierte Regeln, wie mit "Abgeordnetenspenden", wie sie dort heissen, umgegangen werden muss, was erlaubt ist und was nicht, was offengelegt werden muss und was nicht.
In der Schweiz sieht dies komplett anders aus: Ich war doch sehr erstaunt, als ich erstmals die "Empfehlungen des Büros an die Ratsmitglieder" zu Gesicht bekam und darin nicht einmal eine Empfehlung zum Umgang mit Spenden fand. So werden in den "Empfehlungen" zwar Geschenke erwähnt wie eine Flasche Wein, ein Blumenstrauss oder Einladungen zu Essen, der Umgang mit kulturellen und sportlichen Anlässen usw. Zu Geldspenden steht jedoch nichts. Es wird einfach empfohlen, bei der Annahme von Vorteilen "grösste Sensibilität und Zurückhaltung" zu wahren. Dies reicht definitiv nicht mehr, wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, womit eine Regelung im Parlamentsgesetz das einzig Richtige ist. Entsprechend ist es auch nicht überraschend, dass wir - die Schweiz - immer wieder von internationalen Organisationen, etwa der Antikorruptionsbehörde des Europarates (Greco), gerügt werden, da wir in Bezug auf die Annahme von Spenden keine Transparenzregelung kennen.
Gerne verweise ich weiter auf einen Entscheid des Büros vor weniger als einem Jahr: "Das Büro des Nationalrates will eine umfassende Auseinandersetzung über Lobbyismus, Zugang von Interessenvertretern zum Parlamentsgebäude und Transparenzregeln. Ziel ist eine breite Auslegeordnung, die Klärung des Handlungsbedarfs und eine anschliessende Anpassung des Parlamentsrechts. Das Büro unterstützt damit Bemühungen, mehr Transparenz bei der Einflussnahme auf die parlamentarische Arbeit zu schaffen." Diese Worte [PAGE 1152] stammen nicht von mir, sondern sie stammen von unserem Büro.
Diese und die folgende parlamentarische Initiative sind konkrete Vorschläge, wie solche Transparenzregelungen im Parlamentsgesetz aussehen könnten. Ich bitte Sie, ihnen Folge zu geben und damit das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken.