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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2016-06-16

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Was will nun diese parlamentarische Initiative? Kurz zusammengefasst: Im Parlamentsgesetz soll neu geregelt werden, wie mit Einladungen zu Informationsreisen umzugehen ist. Dazu steht dort nämlich nichts.

Im Gegensatz zum Thema meiner vorangehenden Initiative kommt die Thematik der Einladungen immerhin in den Empfehlungen des Büros prominent vor. Doch Erfahrungen zeigen, dass diese lange nicht von allen gleich interpretiert werden. Ich erinnere hier nur an einige Fälle in jüngster Vergangenheit: Reisen nach Kasachstan, Taiwan, aber auch die alljährlichen Einladungen der Nagra nach Finnland und Schweden.

In den Empfehlungen des Büros steht: "Eine Einladung einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation zu einer Informationsreise kann angenommen werden, sofern die Ratsmitglieder die Reisekosten selber bezahlen. Die Unabhängigkeit der Ratsmitglieder ist auch dann gewahrt, wenn die Ratsmitglieder im Rahmen solcher Reisen zu Veranstaltungen (zum Beispiel Essen oder Apéros) eingeladen werden." Das steht in den Empfehlungen des Büros an uns alle.

Was die eigentliche Reise anbelangt - das heisst Flugkosten, Zugtickets usw. -, ist die Formulierung also bereits heute deutlich. Aber was gehört sonst noch dazu? Da sind die Empfehlungen leider schwammig. Gehören Übernachtungskosten zu den Reisekosten dazu? Generell oder bis zu einem gewissen Betrag? Und was ist mit kulturellen oder sportlichen Anlässen? Sind das auch Informationsreisen?

Bei der Klärung dieser Fragen setzt diese parlamentarische Initiative an. Eine entsprechende Präzisierung im Parlamentsgesetz wäre eine einfache Massnahme, um Missverständnisse künftig zu verhindern. Zugleich würde damit auch Transparenz geschaffen und erst noch das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik gestärkt. Auch würde damit die Situation für die einladenden Organisationen und Verbände klar: Was ist erlaubt und was eben nicht?

Es geht also nicht darum, im Parlamentsgesetz eine Wiederholung der Bestimmungen im schweizerischen Korruptionsstrafrecht einzufügen. Es geht vielmehr um die rechtliche Verankerung der für die Mitglieder der Bundesversammlung, für uns alle relevanten Anwendungsfälle. Wenn die Annahme einer bezahlten Reise durch Mitglieder des Parlamentes als Vorteilsannahme gewertet wird, soll das auch auf Gesetzesstufe zum Ausdruck kommen.

Wie Sie sehen, wurde diese parlamentarische Initiative im Übrigen von Kolleginnen und Kollegen praktisch sämtlicher Fraktionen mitunterzeichnet. Dies zeigt meines Erachtens, dass hier erstens Handlungsbedarf besteht und dies zweitens keine Frage von links oder rechts ist.

Ich verweise auch hier gerne nochmals auf das Schreiben des Büros, das ich in meinem vorangehenden Votum zitiert habe, und auf die Medienmitteilung vom letzten Jahr. Ich will keine pingelige Lösung, sondern eine Regelung im Parlamentsgesetz, die allen dient. Sie dient der Politik generell dank zurückgewonnenem Vertrauen; uns Parlamentsmitgliedern, weil wir uns darauf abstützen können und somit auch eine Absicherung erhalten; aber auch den einladenden Interessenorganisationen: Sie wissen damit, was sich gehört und was eben nicht.

Zudem kennen viele KMU, aber auch Grossbanken oder etwa die Bankiervereinigung sowie die Bundesverwaltung bereits klare Regeln darüber, was ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter annehmen dürfen. In der Geschäftswelt ist dies also bereits vielerorts gang und gäbe. Es ist auch an uns, das eigene Reputationsrisiko zu analysieren und dann zu handeln, z. B. eben mit klaren Regeln punkto Transparenz bei Einladungen zu Informationsreisen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.