Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2016-06-16
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-16
Wortprotokoll
Jedes Jahr erkranken in der Schweiz rund 5500 Frauen an Brustkrebs. Etwa 1500 Frauen müssen in der Folge eine oder sogar beide Brüste amputieren. Wie hart das für diese Frauen ist, ist nicht vorstellbar. Wir alle kennen solche Frauen in unserem Verwandten- und Bekanntenkreis. Aber bis vor Kurzem weigerten sich viele Krankenversicherer, die Kosten für solche medizinisch indizierten Brustanpassungen - Asymmetriekorrekturen genannt - als leistungspflichtig zu übernehmen.
Was habe ich dann gemacht? Ich habe am 8. Mai 2014 diese Motion formuliert. Mit ihr wollte ich den Bundesrat beauftragen, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass eine Asymmetriekorrektur an der gesunden Brust nach Amputation oder Reduktionsplastik einer an Brustkrebs erkrankten Brust ebenfalls eine Pflichtleistung gemäss der Grundversicherung nach KVG werden müsse.
Ich bin erfreut, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Herr Bundesrat Berset als Departementsvorsteher im Rahmen der ihm vom Bundesrat delegierten Kompetenz veranlasste, dass die Krankenpflege-Leistungsverordnung per 1. Januar 2015 im Sinne meiner Motion präzisiert wurde. Es ist dabei festzuhalten, dass sowohl der Aufbau der operierten Brust als auch eine operative Reduktion der gesunden Brust immer schon als Pflichtleistung nach KVG definiert war. Das wurde auch durch den Bundesgerichtsentscheid 138 V 131 aus dem Jahr 2012 sowie immer wieder durch kantonale Verwaltungsgerichtsentscheide bestätigt. In der Praxis gab es aber eben Ungleichheiten, Ungleichbehandlungen, sowohl zwischen den Kantonen als auch zwischen den verschiedenen Krankenversicherern. Daher war es notwendig - mein bester Dank an Bundesrat Berset -, dass die Krankenpflege-Leistungsverordnung per 1. Januar 2015 präzisiert wurde. Sofern die körperliche und seelische Integrität der Patientin es medizinisch erfordert, gilt danach sowohl die operative Reduktion der gesunden Brust als auch der Aufbau oder die Anpassung der operierten Brust klar als Pflichtleistung im Sinne der Grundversicherung; dies gilt für alle Krankenversicherungen in allen Kantonen der Schweiz.
Ich kann daher meine Motion als erfüllt zurückziehen.