Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-06-17
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-06-17
Wortprotokoll
Das Anliegen meiner parlamentarischen Initiative ist ein simples. Es geht um eine Frage des Anstands. Ich fordere, dass Kommissionsmitglieder, die bei einem Geschäft direkte finanzielle Eigeninteressen haben, in der Kommission in den Ausstand treten.
Ich möchte Ihnen darlegen, wieso ich denke, dass wir hier ein Problem und Handlungsbedarf haben. Wir haben ein Milizsystem. Dass Vertreter aller Wirtschaftsbranchen im [PAGE 1185] Parlament vertreten sind und über Gesetze abstimmen, die von den Kommissionen vorberaten wurden, ist so gewollt, das ist Teil unseres politischen Systems. Das Milizsystem hat Vorteile. Wir haben Experten im Rat, die eine wertvolle Sichtweise einbringen, die Gesetzgebungen durchdachter machen. Das bedeutet auch, dass wir in Kauf nehmen, dass Parlamentsmitglieder an einzelnen Dossiers auch persönliche Interessen haben und selber betroffen sind von Geschäften. Im Parlament geschieht dies unter Aufsicht der Öffentlichkeit, unter Angabe der Interessenbindungen, für alle im Amtlichen Bulletin nachlesbar. Diese Öffentlichkeit hat die Wirkung, das hoffe ich zumindest, dass der Bogen nicht überspannt wird.
Ein Problem haben wir aber meines Erachtens in den vorberatenden Kommissionen. Ihre Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Kontrollmechanismus wird ausser Kraft gesetzt. Es ist nicht transparent, wer welche Themen auf die Agenda setzt, wer Vorschläge einbringt und auch nicht, was wie lange mit welcher Intention diskutiert wird. Das geschieht hinter verschlossenen Türen.
Ich bin der Ansicht, dass diese Eigendynamik ein Ausmass angenommen hat, bei dem unsere Kommissionen nicht mehr im Sinne des Parlamentes, nicht mehr im Sinne der gesamten Volkswirtschaft vorberaten. Wir haben Vertreter in den Kommissionen, die direkt über ihr eigenes Einkommen befinden und die in einem Einzelfall einen Interessenkonflikt haben. Das blockiert die Vorberatungen in den Kommissionen, das zieht sie in die Länge. Dieser Umstand verstärkt sich dadurch, dass die Geschäftslast sehr gross ist und dass Einwechslungen von Kommissionsmitgliedern stattfinden. Das haben Branchenvertreter aus Kommissionen selber bestätigt. Der Effekt ist, dass es uns lähmt. Wir haben ineffiziente Prozesse; Kommissionen können ihre Arbeit nicht mehr machen, wenn sich die Diskussionen vielfach nur noch um handfeste Eigeninteressen drehen. Das gefährdet das Vertrauen in unsere Institutionen und ist unseres Systems unwürdig. Das Bewusstsein für diese Problematik ist aber an einem kleinen Ort, weil es sich so eingespielt hat und die Grenzen zwischen Interessenvertretung für eine Branche und wirtschaftlichen Eigeninteressen fliessend sein können.
Die Ausstandspflicht ist ein Thema, das immer wieder aufgegriffen wird. Das Problem ist nicht gelöst, der Handlungsbedarf nach wie vor gegeben. In der vorletzten Legislatur behandelte der Ständerat eine parlamentarische Initiative (08.471), die eine Ausstandspflicht für Krankenkassenvertreter forderte, wenn es um die Beratung der obligatorischen Krankenversicherung geht. Der Ständerat befasste sich damit, verzichtete letztendlich aber darauf, der Initiative Folge zu geben, weil der Vorschlag zu einseitig war. Der damalige Vorschlag thematisierte ausschliesslich die Krankenkassenvertreter und forderte eine Ausstandspflicht nicht nur in den vorberatenden Kommissionen, sondern auch gleich im Rat selber. Die Voten im Rat zeigten, dass dies vielen zu weit ging - die Parlamentarier sollen ihr Stimmrecht im Rat ausüben können. Es lief auf eine Lex SGK hinaus, und das wollte man nicht.
Den Voten im Ständerat ist aber auch zu entnehmen, dass er weitere Bereiche ebenfalls thematisierte und Interessenkollisionen aufzeigte. Neben der Krankenkassenvertretung in der SGK, die zu den problematischen Bereichen zählt, weil es einen Vertragszwang gibt, gibt es auch andere solche Bereiche: Subventionen, die in die Landwirtschaft fliessen, oder die Konzessionen für Monopolbetriebe. Das sind die Themen, die in der Debatte erwähnt wurden.
Wie kann man eine Ausstandspflicht regeln? Zum Beispiel, indem das Parlamentsgesetz so ergänzt wird, dass die Ausstandspflicht nicht nur für die Aufsichtskommissionen gilt - dort haben wir sie nämlich schon -, sondern dass diese auch für die Legislativkommissionen gilt. Sie würde dann zur Geltung kommen, wenn bei einem Gesetz ein persönliches wirtschaftliches Interesse da ist. Man kann hier sogar eine Einschränkung machen und sagen, dass das persönliche wirtschaftliche Interesse gross sein müsse, beispielsweise bei Beträgen über 30 000 Franken pro Jahr.
In den Ausstand treten heisst für mich, dass man während der betreffenden Beratungen in den Kommissionen den Raum verlässt, nicht an der Debatte teilnimmt und nicht mitstimmt. Das betrifft aber nur die Kommission, und selbstverständlich kann man sich dort vertreten lassen.
Besten Dank, wenn Sie meine parlamentarische Initiative unterstützen!