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Köppel Roger · Nationalrat · 2016-06-17

Köppel Roger · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-17

Wortprotokoll

Was Sie hier veranstalten, ist ein geplanter Verfassungsbruch, ist eine gezielte Verrenkung des Volkswillens, ist die Vorbereitung einer Art Staatsstreich durch die Hintertür.

Lassen Sie mich die drei Etappen dieser schmerzhaften Verfassungsverrenkung kurz in Erinnerung rufen: [PAGE 1219]

1. Am 9. Februar 2014 nahmen Volk und Stände die Masseneinwanderungs-Initiative an. Unter dem noch frischen Eindruck des Volksentscheides verweigerte der Bundesrat richtigerweise die Unterzeichnung des völkerrechtlichen Kroatien-Vertrages mit der Begründung, er verstosse gegen die Verfassung. Die EU wurde abgeblockt. Vorstösse aus diesem Parlament mit der Forderung, das Protokoll sei trotzdem zu unterschreiben, wies der Bundesrat als verfassungswidrig zurück. Das Bundesgericht erklärte die Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls in drei Urteilen ebenfalls als verfassungswidrig. Trotzdem kam der Bundesrat Kroatien bei der Zuwanderung massiv entgegen, um die EU gnädig zu stimmen.

2. Die EU liess sich nicht erweichen. Sie "täubelte" und konterte im Gegenteil mit der erpresserischen Drohung, unsere Unis aus den EU-Forschungsprogrammen hinauszuwerfen, wenn die Schweiz den verfassungswidrigen Kroatien-Vertrag nicht unterschreibe. Anstatt diese Erpressung robust zurückzuweisen, liess sich der Bundesrat von der EU erpressen und in die Knie zwingen. Der verfassungswidrige Kroatien-Vertrag wurde mit abenteuerlichen Begründungen auf einmal für verfassungsmässig erklärt.

3. Diese bundesrätliche Zurechtbiegung der Bundesverfassung wollten Sie zuerst einfach so durchwinken. Dann aber kamen Sie auf die raffiniertere Idee, den geplanten Verfassungsbruch, diese Missachtung des Volkswillens, mit einem Schleier angeblicher Rechtmässigkeit zuzudecken. Ganz bewusst strichen Sie die Forderung, der Bundesrat müsse beim Kroatien-Vertrag zwingend eine mit der Bundesverfassung vereinbare Lösung finden. Sie ersetzten das Wort "Bundesverfassung" durch den knetbaren Schwammbegriff "schweizerische Rechtsordnung". Damit kann der Kroatien-Vertrag jederzeit aufgrund von Staatsverträgen ratifiziert und die Bundesverfassung übergangen werden.

Bei dieser unseligen Verfassungsverrenkung macht die SVP-Fraktion nicht mit. Was immer Sie heute mit Ihrem Ermächtigungsgesetz beschliessen, der Bundesrat bleibt für die SVP an die Bundesverfassung und an den Volkswillen gebunden. Unsere Bundesverfassung verbietet ausdrücklich die Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen, die wie das Kroatien-Protokoll gegen den Zuwanderungsartikel 121a verstossen.