Lexipedia

AB 20222

Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-19

Wortprotokoll

Der vorliegende Bericht - er wurde bereits im Eintretensvotum der Frau Bundeskanzlerin zum vorherigen Geschäft erwähnt - enthält eine Auslegeordnung über die staatspolitischen, rechtlichen und technischen Aspekte eines Vote électronique. Er soll damit den verschiedenen politischen Vorstössen Rechnung tragen, die in den vergangenen zwei Jahren eingereicht wurden, quer durch alle Parteien. Er soll eine Übersicht über das Thema Vote électronique bzw. über die Nutzung der Informationstechnologien für die halbdirekte Demokratie geben. Das ist das, was recht viele von uns verlangt haben, wie Sie den verschiedenen Vorstössen zu diesem Thema entnehmen können.

Mit diesem Bericht - das sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt - geht es nicht darum, bereits einen Entscheid über die konkrete Einführung des Vote électronique und die damit verbundenen Kosten zu fassen; wir haben bereits beim vorherigen Geschäft darüber gesprochen. Zur Beurteilung des vorliegenden Berichtes gilt es zu sagen, dass es eine saubere, einfach verständliche und gut strukturierte Auslegeordnung über den Stand und die Möglichkeiten ist, wie die heute schriftlich ausgeübten Rechte und Aufgaben - wie das Abstimmen und Wählen, das Unterzeichnen von Referenden und Initiativen oder die Wahl- und Abstimmungsinformation durch Behörden - neben dem traditionellen Weg, d. h. eben schriftlich, postalisch oder persönlich, auch auf elektronischem Wege ausgeübt bzw. wahrgenommen werden können. Darüber hinaus weist der Bericht auch ganz klar auf die Chancen einerseits, andererseits aber auch auf die Risiken hin, die damit verbunden sind. Er scheut sich auch nicht, potenzielle Kostenschätzungen für die Umsetzung aufzuzeigen, auch wenn diese aus heutiger Sicht noch als sehr provisorisch angesehen werden müssen und auch nicht verbindlich sind.

In diesem Sinne hat die Kommission den Bericht zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat, dies ebenfalls zu tun. Die breite Diskussion, die sich der Bundesrat durch diesen Bericht erhofft hat, ist auf der nun vorgelegten Grundlage unseres Erachtens nur begrenzt möglich: Der Bericht beschränkt sich in Bezug auf eine Konkretisierung in erster Linie - und dies offensichtlich auch bewusst - auf die Frage, wie die herkömmlichen Abstimmungs- und Wahlverfahren bzw. demokratischen Rechte durch einen zusätzlichen Kanal, nämlich den elektronischen, ergänzt werden können.

Das wiederum ist nur teilweise im Sinn der verschiedenen Interpellanten und Motionäre, die dieses Thema aufgeworfen haben. Denn die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien haben durchaus auch das Potenzial für neue Formen der Beteiligung in der halbdirekten Demokratie; diese werden im vorliegenden Bericht nur am Rande angesprochen. Eine eigentliche Würdigung derselben findet nicht statt.

Die SPK-NR hat deshalb auch ausdrücklich erwähnt, dass mit diesem Bericht nur ein Teil der aufgeworfenen Fragen, die in den nun zur Abschreibung empfohlenen Vorstössen enthalten sind, als beantwortet betrachtet werden kann. Es ist natürlich unserer Kommission bewusst, dass eine Darstellung der Weiterentwicklung der demokratischen Rechte via die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien eine schwierige Aufgabe ist und im zur Verfügung stehenden Zeitraum sicher nicht zu realisieren war. Es wäre aber wünschbar, wenn in dieser Richtung noch der eine oder andere "Nachschub" folgen würde.

Wie sehen das weitere Vorgehen und der Zeitplan aus? Die Einführung des Vote électronique ist wie bereits erwähnt auf zehn Jahre angelegt. Das ist eine recht lange Zeitspanne mit verschiedenen, mehrstufigen Schritten, bei denen wir wiederum immer auf allen Ebenen mitentscheiden und mitbestimmen können. In dieser Zeitspanne müssen auch Fragen wie die nachfolgenden intensiv und breit diskutiert werden, geht es doch auch darum, die Bevölkerung rechtzeitig mit den Chancen und Risiken eines solchen Vorhabens vertraut zu machen.

Die Fragen lauten beispielsweise: Wie kann die Sicherheit oder die Vertraulichkeit auf einem im Vergleich zu heute analogen Niveau gewährleistet werden? Wie sollen allfällige Beteiligungen vermieden werden? Besteht die Gefahr einer "Instant-Demokratie", und, wenn ja, wie könnte ihr begegnet werden? Wie steht es - wir haben darüber heute schon diskutiert - um das Kosten-Nutzen-Verhältnis? Welche weiter führenden Massnahmen müssen in Angriff genommen werden, um den potenziellen Nutzen voll ausschöpfen zu können? Hat das Ganze Auswirkungen für die politischen Gruppierungen in unserem Land, beispielsweise das Parteiensystem? Wenn ja, wie sind diese zu werten? Wie ist überhaupt die Virtualisierung der politischen Auseinandersetzung zu bewerten, und welchen Einfluss hat dies auf die Meinungsbildung? Kann die politische Beteiligung qualitativ und quantitativ durch den Einsatz der neuen Technologien gestärkt werden?

Sie sehen also, das Thema wird uns in den nächsten Jahren noch beschäftigen. Die politischen Diskussionen und Entscheide darüber werden zum gegebenen Zeitpunkt gefällt werden müssen, auch über die Kosten. Die neuen [PAGE 343] Technologien sind jedoch eine Chance, welche die Schweiz nicht ungenutzt verstreichen lassen sollte. Gerade wir als "Musterland" der halbdirekten Demokratie sollten in diesem Bereich eine Führungsrolle übernehmen bezüglich Innovation, Sicherheit, Stärkung der Demokratie und Kostenbewusstsein - man kann ja diese Aufgabe durchaus auch kostenverträglich lösen.