Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-20
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-20
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" wurde zu einem Zeitpunkt lanciert, als sich als Folge der Kosovo-Krise viele Asylsuchende und auch viele vorläufig Aufgenommene in der Schweiz aufhielten und deshalb die Ausgaben im Asylbereich auch ausserordentlich hoch waren. Bei der Beurteilung der von der Initiative geforderten Massnahmen hat der Bundesrat sowohl die inzwischen positive Entwicklung im Asylbereich als auch die in den Revisionsvorlagen für das Ausländer- und das Asylgesetz enthaltenen Ansätze berücksichtigt. Ich möchte vor allem auf die Drittstaatenregelung eingehen.
Diese Drittstaatenregelung, wie sie in der Initiative vorgesehen ist, ist einseitig auf eine Verkürzung des Asylverfahrens gerichtet, berücksichtigt jedoch die damit untrennbar verbundenen Fragen des Vollzugs von Wegweisungen nicht. Eine Drittstaatenregelung ist nur dann wirksam, wenn die Wegweisung in den Drittstaat auch tatsächlich vollzogen werden kann. Genau diesem Umstand trägt die Initiative nicht Rechnung. Gemäss Initiativtext ist schon dann auf ein Gesuch nicht einzutreten, wenn die Asyl suchende Person sagt, sie sei durch einen sicheren Drittstaat in die Schweiz gelangt. Kein Drittstaat ist aber verpflichtet, eine ausländische Person, die das behauptet, dann auch tatsächlich zurückzunehmen.
Herr Schlüer hat die Frage aufgeworfen, ob der Bundesrat bereit sei, endlich konkrete Verantwortung zu übernehmen und auch Leute, die wir an der Grenze auffangen, sofort wieder zurückzuschicken. Zuerst ist darauf hinzuweisen, dass nur sehr wenige Leute tatsächlich im grenznahen Raum aufgefangen werden, es sind rund 4 Prozent. Jene, die wir im grenznahen Raum auffinden, werden aufgrund der bestehenden Rückübernahmeabkommen mit unseren Nachbarstaaten auch in unsere Nachbarstaaten zurückgeschickt. Für diese Fälle brauchen wir die Volksinitiative nicht. Alle anderen, welche nicht in diesem grenznahen Raum aufgefangen werden, können eben auch nicht direkt zurückgeschickt werden.
Gemäss Herr Schlüer ist ja auch das Dublin-Abkommen untauglich, aber genau ein solches System der Drittstaatenregelung soll die Schweiz gemäss der Volksinitiative der SVP jetzt im Alleingang einführen. Das kann sicher nicht funktionieren, denn eine Lösung im Sinne einer Drittstaatenregelung, wie sie "Dublin" kennt, funktioniert eben nur, wenn mehrere Staaten beteiligt sind. Auch Herr Fehr Hans hat gesagt, "Dublin" funktioniere in Italien nicht. Dem widerspreche ich gar nicht, Herr Fehr. Aber darauf, dass das auch in einigen Jahren noch so ist, würde ich mich nicht verlassen. Wenn Italien "Dublin" heute faktisch nicht anwendet, Herr Fehr, wird Italien auch kaum bereit sein, im Sinne Ihrer Vorstellungen in der Asyl-Initiative sämtliche Asylsuchenden zurückzunehmen, nur weil sie sagen, sie seien über Italien in die Schweiz eingereist. Ich persönlich glaube das nicht, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sie davon überzeugt sind.
Zu Herrn Brunner möchte ich noch sagen: Er hat einen Einzelfall aufgezeigt, zu dem ich hier nicht Stellung nehmen kann. Aber auch Herr Brunner hat nicht aufzeigen können, wie dieser Einzelfall mit der Volksinitiative der SVP hätte gelöst werden können. Vielmehr ist auch Herr Brunner die Antwort schuldig geblieben, wie bei all den [PAGE 368] Nichteintretensentscheiden der Vollzug gewährleistet wäre. Er hat selber auf den heutigen Vollzugsnotstand hingewiesen, der mit all diesen Nichteintretensentscheiden nur noch verstärkt würde. Herr Brunner hat ehrlicherweise deutlich gemacht, dass die Initiative auch aus seiner Sicht hauptsächlich auf eine Attraktivitätsverminderung des Asyllandes Schweiz abzielt.
Zusammengefasst ist zur Drittstaatenregelung zu sagen: Die SVP-Initiative blendet den wichtigen Umstand des Wegweisungsvollzuges aus. Deshalb kann sie mit ihrer Drittstaatenregelung die erhoffte Wirkung gerade nicht erzielen. In der Teilrevision des Asylgesetzes sehen wir eine Drittstaatenregelung vor, die vollzugsorientiert ist. Ein Nichteintretensentscheid bedingt eine Rückübernahme-Zusicherung des Drittstaates. Es muss auch die Gewissheit bestehen, das der Drittstaat das Non-Refoulement-Gebot einhält. In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal darauf hin, dass es das Ziel des Bundesrates ist, den Beitritt zum Dubliner Abkommen voranzutreiben. Denn weder die in der Teilrevision des Asylgesetzes unterbreitete Drittstaatenregelung noch jene gemäss der SVP-Initiative würde diesen Beitritt überflüssig machen.
Die SVP-Drittstaatenregelung wirkt zudem einem "burden sharing" entgegen, denn sie hätte zur Folge, dass die Zuständigkeit für ein Asylverfahren einfach auf die umliegenden Staaten abgewälzt würde. Den echten Flüchtlingen könnte wohl kaum mehr ein adäquater Status erteilt werden, da ja Nichteintretensentscheide vorliegen würden. Unter Umständen müssten wir - es wurde verschiedentlich darauf hingewiesen - die echt verfolgten Menschen, die bei uns um Schutz nachsuchen, im Regen stehen lassen. Ich glaube nicht, dass das jemand in diesem Saal tatsächlich will. Auch hat niemand aus dem Kreise der Befürworter der Initiative die verschiedentlich gestellte Frage beantworten können, wie man denn für echte Flüchtlinge überhaupt noch ein Asylverfahren durchführen kann, wenn diese ja bereits einen Nichteintretensentscheid haben.
Herr Fehr Hans hat auch die Bemerkung gemacht, die Schweiz habe eine Anerkennungsquote von nur 10 Prozent. Das führt ihn zum Schluss, dass 90 Prozent der Asylsuchenden eigentlich Missbrauchsfälle sind. Diese Schlussfolgerung kann ich gar nicht teilen. Denn wenn das stimmen würde, dann hätten wir in der Zeit der Kosovo-Krise all den Flüchtlingen aus Kosovo eigentlich sagen müssen: Ihr missbraucht unser Asylland. Aber wir wollten diesen Menschen ja Schutz gewähren. Insofern kann die Anerkennungsquote von 10 Prozent nicht zu dieser Schlussfolgerung führen.
Noch ein letzter Gedanke zur Drittstaatenregelung, wie sie in der Initiative vorgesehen ist: Stellen Sie sich vor, Deutschland oder Österreich oder Italien oder Frankreich würde eine identische Regelung einführen. Wenn man der Logik der Initiative folgt, würde das bedeuten, dass die Schweiz bereit wäre, sämtliche Asylsuchenden aus den anderen Staaten zurückzunehmen, wenn sie behaupten, sie seien über die Schweiz in die jeweiligen Länder eingereist. Das kann ja auch nicht der Sinn dieser Initiative sein.
Ich verzichte auf eine Wiederholung der Argumente, weshalb die Initiative auch in Bezug auf die übrigen geforderten Massnahmen nicht notwendig ist. Zum Arbeitsmarkt möchte ich jedoch noch kurz einige Bemerkungen machen.
Für Personen des Asylbereiches ist der Zugang zum Arbeitsmarkt bereits nach geltendem Recht sehr stark eingeschränkt. So können sie nach erfolgter Wegweisung keine bzw. keine neue Stelle antreten, und bereits bestehende Arbeitsbewilligungen fallen mit Ablauf der angesetzten Ausreisefrist dahin. Wenn nun, wie es die Initiative fordert, auch vorläufig Aufgenommene, welche ihre Mitwirkungspflicht verletzt haben, nicht mehr arbeiten könnten, würden dem Bund dadurch Mehrkosten entstehen, weil das eben zusätzliche Sozialhilfeleistungen notwendig machen würde. Das ist übrigens auch ein Widerspruch zur Forderung der SVP, die Asylausgaben stark zu senken. Das wäre völlig unrealistisch, wenn man zusätzliche Arbeitsverbote für vorläufig Aufgenommene einführen würde. Zudem zeigt ja gerade die SVP immer wieder Interesse an unqualifizierten Arbeitskräften. Wenn man den Gedanken der Initiative folgt, heisst das, dass die SVP es vorziehen würde, die vorläufig Aufgenommenen in unserem Lande nicht zu beschäftigen, aber die Forderung nach unqualifizierten Arbeitskräften trotzdem aufrechterhalten und entsprechend eben zusätzliche Ausländer und Ausländerinnen in unser Land holen würde.
Noch eine letzte Bemerkung dazu: Gemäss Bundesverfassung besteht ein Recht auf Existenzsicherung. Wenn der Bund seine Sozialausgaben einfach streicht, müssen demzufolge die Kantone für die Existenzsicherung aufkommen, und es kann ja auch nicht unsere Politik sein, dass wir einfach die Kosten vom Bund zu den Kantonen verschieben. Der Bund lehnt deshalb eine weiter gehende Beschränkung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für vorläufig Aufgenommene ab.
Wenn ich nun die Argumente auf den Punkt bringe, weshalb man diese Initiative zur Bekämpfung des Asylrechtsmissbrauchs annehmen sollte, dann sehe ich eigentlich zwei zentrale Argumente: Das eine Argument ist, dass man die Attraktivität des Asyllandes Schweiz durch eine Drittstaatenregelung mindern will, von der nicht einmal Herr Fehr Hans behauptet, dass der notwendige Wegweisungsvollzug auch garantiert ist. Das andere Argument ist, dass man den Bundesrat in seinen Bemühungen in der Asylgesetzrevision unterstützen möchte. Deshalb brauchen wir diese Volksinitiative nicht.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.