Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2016-09-12
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-12
Wortprotokoll
Bei Artikel 17 Absätze 2 und 3 geht es vor allem darum, wie die Abnahmepflichten und die Vergütungspflichten bei den erneuerbaren Energien nach KEV-System geregelt sind. Die Einspeisung der netzgebundenen Energie und der Eigenverbrauch sehen folgendermassen aus: Der Nationalrat hat in diesem Bereich eigentlich eine Aufsplittung gemacht. Auf der einen Seite haben wir die Wasserkraft, die bei Anlagen bis maximal 10 Megawatt pflichtgemäss abgenommen und vergütet wird. Auf der anderen Seite haben der Bundesrat und der Ständerat gesagt, dass die Energie nur bei Anlagen bis zu 3 Megawatt abgenommen werden soll. In der Kommission haben wir das x-mal diskutiert, und eines ist sicher: Die Vergütungspflicht gemäss Bundesrat ist in dem Sinne billiger, weil die Höchstgrenzen bei der Abnahmepflicht tiefer angesetzt sind, nämlich bei 3 Megawatt. Aus diesem Grund ist dieses System der KEV dort eigentlich effizienter als jenes, das der Nationalrat beschlossen hat.
In diesem Sinne möchten wir Sie bitten, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.