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Schilliger Peter · Nationalrat · 2016-09-12

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen vonseiten der FDP-Liberalen Fraktion Empfehlungen abgeben.

Zuerst zu Artikel 33a, Marktprämie für Elektrizität aus Grosswasserkraft-Anlagen: Eine Teilsumme der KEV-Gelder soll den Grosswasserkraft-Anlagen zugutekommen; das sind 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Die FDP-Liberale Fraktion ist grossmehrheitlich dagegen, weil es sich dabei um eine Zweckentfremdung handelt und da keine einzige Kilowattstunde mehr gefördert wird und die bestehende Grosswasserkraft unterstützt wird. Zudem ist auch zu sagen, dass eine Marktprämie von rund 1 Rappen pro Kilowattstunde kein Problem der betroffenen Unternehmen und Kraftwerke löst; die Problemstellung bleibt die gleiche. Aus diesem Grund kann man problemlos darauf verzichten. Wir unterstützen also den Antrag der Minderheit Imark.

Zu Artikel 45a haben wir die Diskussion noch einmal geführt. Wir sind der Meinung, dass der Antrag der Minderheit Jans unterstützt werden soll. Die Minderheit Jans will, dass auch Grossfeuerungsanlagen einer gewissen Regulierung unterstehen sollen. Da haben einerseits die Hauseigentümer und andererseits die Kantone fälschlicherweise Angst: Es geht hier nicht um Definitionen in Sachen Hausbau. Solche Grossfeuerungskraftwerke braucht man bei Prozesswärme- oder grossen Fernwärmekraftwerken. Hier geht es nur darum, dass bei solchen Anlagen auch eine gewisse Effizienz verlangt werden darf, wie sie auch ein normaler Haarföhn oder ein kleines Auto aufweisen müssen. Mit der Nutzung von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen kann hier eine sehr gute Wirkung erzielt werden. Hier spart man wirklich Energie am richtigen Ort und in einem Mass, bei dem es Sinn macht, etwas zu unternehmen.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Jans zu unterstützen.

Ich spreche auch zu den Bestimmungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Es geht hier um die Setzung von Anreizen für die Anhebung der Energieeffizienz im bestehenden Gebäudepark. Das ist der grosse Treiber bezüglich der Frage, ob etwas im Energiesektor passiert oder nicht. Hier ist das Potenzial immens gross. Der Ständerat - das ist richtig dargestellt worden - hat diese Türe ein wenig aufgestossen, indem er beschlossen hat, dass die Rückbaukosten für einen Ersatzneubau abzugsberechtigt sein sollen. Auf unsere damaligen umfassenden Forderungen ist der Ständerat jedoch nicht eingetreten. Ich werte diesen Beschluss aber als positives Zeichen dafür, dass man bereit ist, die Türe für eine Korrektur im Steuergesetz ein wenig zu öffnen. Der vorliegende Kompromiss, den die Mehrheit Ihrer UREK bestätigt hat, will nun, dass auch Investitionen ins Energiesparen abzugsberechtigt sein sollen, und zwar im Aufwandjahr wie auch in den beiden Folgejahren, soweit diese im ersten oder zweiten Jahr nicht berücksichtigt werden konnten. Steuerliche Vorteile wirken in der Schweiz. Diese Erkenntnis müsste allen bekannt sein.

Also: Will der Rat, dass etwas passiert, oder will er das nicht? Wenn er will, dass etwas passiert, so sollte er die Mehrheit unterstützen; ich bitte Sie darum. [PAGE 1243]

Ich erlaube mir als Fraktionssprecher, jetzt halt auch meinen Einzelantrag kurz zu kommentieren. Es geht um das Stromversorgungsgesetz. Bisher hatte unser Rat eigentlich stets die Haltung vertreten, die ich mit meinem Einzelantrag unterstütze. Die UREK hat diesen Punkt besprochen, es ist aus der UREK hier aber kein Minderheitsantrag eingereicht worden. Es geht um die Frage, ob jemand, der eine Eigenproduktion hat, hier Privilegien gegenüber den Netzbetreibern haben soll. Das Netz muss aber so dimensioniert sein, dass auch Eigenverbraucher den gesamten Strombedarf decken können, wenn sie denn Bedarf haben. Die Risikodeckung muss also von den Energielieferanten sichergestellt werden. Decken dann nicht die Eigenverbraucher diesen Teil der Kosten, tragen ihn alle anderen. Es geht hier also um eine gewisse Art von Gerechtigkeit, d. h., es geht darum, dass Kosten, die verursacht werden, auch getragen werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Ihrer bisherigen Haltung zu bleiben und meinen Einzelantrag zu diesem Artikel im Stromversorgungsgesetz zu unterstützen.