Laubacher Otto · Nationalrat · 2002-03-20
Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-20
Wortprotokoll
Dass die von der SVP lancierte eidgenössische Volksinitiative "gegen Asylmissbrauch" keineswegs überholt ist, zeigen die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Flüchtlinge. Im Monat Februar 2002 wurden 1767 neue Asylgesuche eingereicht. Dies ist eine Steigerung der Gesuche gegenüber dem Vergleichsmonat 2001 um 20,7 Prozent; in der Jahreskumulation sind dies 19,8 Prozent.
Menschen, welche in ihrem Land nachweislich an Leib und Leben bedroht sind und daher Schutz suchen, sollen in der Schweiz Asyl erhalten. Die Schweiz wird jedoch meistens aus anderen Gründen aufgesucht. Sie gilt weltweit als reiches Land mit unbegrenzten Möglichkeiten. Viele illegale Einwanderer versuchen deshalb mit einem Asylantrag ein Bleiben in der Schweiz zu erzwingen. Diese offensichtlichen Missbräuche müssen durch effiziente Grenzschutzmassnahmen sowie ein griffiges Asylgesetz mit kurzen Verfahren und konsequentem Vollzug eingedämmt werden. Die vom BFF herausgegebene Monatsstatistik zeigt für den Februar 2002, dass die Schweiz in Westeuropa mit 278 Asylgesuchen auf 10 000 Einwohner nach wie vor am meisten Asylsuchende aufweist. Im Vergleich dazu hat Deutschland etwa einen Drittel, nämlich 102 Asylsuchende auf 10 000 Einwohner. Analysieren Sie die Zahlen in der Jahresstatistik 2001 des BFF, fällt auf, dass die Altersgruppe der 20- bis 24-jährigen männlichen Asylbewerber am 31. Dezember 2001 mit 4870 Asylsuchenden oder 20,7 Prozent den grössten Teil des Bestandes an männlichen Bewerbern ausmacht. Hingegen ist dieselbe Altersgruppe bei den vorläufig Aufgenommenen nur noch mit 841 oder 5,3 Prozent vertreten. Dies deutet auf einen grossen Missbrauch bei den Bewerbungen hin. Vermutlich handelt es sich in dieser Altersgruppe vor allem um Arbeitsuchende.
In der Volksinitiative wird gefordert, dass die Bundesverfassung in Artikel 121ter Absatz 1a Buchstabe a wie folgt geändert wird: "Ist der Asylsuchende aus einem sicheren Drittstaat in die Schweiz eingereist, wird auf ein Asylgesuch nicht eingetreten, wenn der Asylsuchende im Drittstaat ein Asylgesuch gestellt hat oder hätte stellen können." Schon allein diese Bestimmung wird der missbräuchlichen Asylbewerbung einen Riegel vorschieben. Denn wenn ein Asylsuchender über sichere Drittstaaten einreist und erst hier sein Asylgesuch stellt, muss angenommen werden, dass es ihm nicht um den Schutz von Leib und Leben geht, sondern um die Verbesserung des Lebensstandards.
Die mit der Initiative vorgeschlagene Drittstaatenregelung verhindert den Missbrauch des Asylrechts. Die meisten europäischen Staaten verfügen über solche Drittstaatenregelungen. Auch das Schweizer Asylgesetz kennt bereits eine Drittstaatenregelung, die aber aufgrund ihrer Formulierung nicht greift. So gewährt die Schweiz den Asylsuchenden trotz Aufenthalt in einem sicheren Drittland in der Regel mindestens ein Asylverfahren.
Die Volksinitiative schlägt deshalb eine Drittstaatenregelung in Kombination mit einer Liste sicherer Drittstaaten vor. Damit wird verhindert, dass die Schweiz jeweils im Einzelverfahren beweisen muss, dass der Asylsuchende die Möglichkeit hätte, in einem Drittstaat ein Asylgesuch zu stellen, und dass er nicht in einen Staat weggewiesen wird, in dem er gefährdet ist.
Ich bitte Sie, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.