Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-03-20
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
Namens der FDP-Fraktion möchte ich zu dieser SVP-Initiative Stellung nehmen. Sie wirft einige grundsätzliche formelle und materielle Fragen auf.
1. Gibt es jemanden im Saal, der für den Rechtsmissbrauch eintritt? Ich hoffe nicht. Rechtsmissbrauch jeder Art ist vielmehr abzulehnen - sei es im Steuerrecht, im Raumplanungsrecht, im Strassenverkehrsrecht, kurz: in unserer gesamten Rechtsordnung. Darum ist dieser Grundsatz auch im Kapitel "Einleitung" des ZGB, in Artikel 2 Absatz 2, statuiert. Es heisst dort: "Der offenbare Missbrauch eines Rechts findet keinen Rechtsschutz." Was für die gesamte Rechtsordnung gilt, gilt auch für ihre Teilbereiche, d. h. für das Asylrecht selber. Insofern ist der gewählte Titel dieser Volksinitiative eine Platitüde. Der Titel will aber auch gezielt Ressentiments schaffen: Er suggeriert nämlich, dass vornehmlich Asylanten Rechtsmissbrauch betreiben würden. Damit ist auch schon das Ziel der Initiative offen gelegt: Es geht um die Diffamierung von Asylanten.
2. Damit komme ich zum Inhalt der Initiative selber. Einer ihrer Ansatzpunkte ist, dass Asylsuchende aus einem sicheren Drittland bei uns kein Asylgesuch mehr stellen dürfen. Dies läuft auf eine Verhinderung von Asylgesuchen hinaus. Warum? Weil wir von befreundeten Staaten umgeben sind. Dies hat sogar die SVP selber erkannt, schreibt sie doch in ihrem Argumentarium gemäss Internet, dass sich dies auch wieder ändern könnte. Können Sie sich vorstellen, dass Österreich, Italien, Frankreich, Liechtenstein und Deutschland unsere Feinde werden? Auch die Offerte der SVP, Asylgesuche könnten auch im Ausland bei der Schweizer Vertretung gestellt werden, tönt eher zynisch. Wie sollen sich bedrohte Familien, Frauen mit Kindern, Männer auf der Flucht bei der Schweizer Vertretung melden, einen Antrag ausfüllen und dann in ihre bedrohten Häuser zurückkehren und in aller Ruhe, vom Tode bedroht, auf die Behandlung des Gesuches warten?
3. Es geht der SVP mit dieser Volksinitiative darum, ihre Ausländerfeindlichkeit zu demonstrieren. Damit hat sie verdrängt, was sie noch in der zweiten Sessionswoche zur Parlamentarischen Initiative Beck verkündet hatte: Bewohner aus Polen oder aus Nordafrika seien plötzlich willkommen - als Arbeitskräfte natürlich und erst noch zu billigeren als den EU-Löhnen. Aber die Verantwortung für ein menschenwürdiges Wohnen oder ihre Rückreise wollte sie nicht übernehmen. Ich kann mir auch schon sehr gut vorstellen, wie es von der SVP tönen würde, wenn plötzlich z. B. die vom Regime verfolgten Algerier bei uns um Asyl bitten würden.
4. Die Initiative ist aber auch nicht umsetzbar. Wenn die Asyl suchende Person sagt, sie sei aus einem sicheren Drittstaat eingereist, würde die Schweiz nicht auf das Asylgesuch eintreten, aber kein Drittstaat wäre verpflichtet, die Person zurückzunehmen; die Rückübernahmeabkommen sehen dies entsprechend vor. Damit wäre die Person dazu verpflichtet, in der Schweiz zu bleiben, und wir müssten das natürlich auch tolerieren. Also bringt die Initiative nichts.
5. Die anderen Vorschläge, wie "carrier sanctions", Einschränkung der Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig [PAGE 358] aufgenommene Personen oder Einschränkung des Zugangs zum Arbeitsmarkt sind bereits umgesetzt oder sind in den laufenden Revisionsvorhaben integriert. Sie sind ebenso zu schützen und zu verfolgen wie die Durchsetzung des Asylrechtes an sich. Der Bundesrat hat denn in der Vergangenheit - in der Folge des Kosovokonfliktes - seine Führungsaufgabe auch wahrgenommen.
Wohl selten hatten wir wie in dieser Session Gelegenheit, die doppelte Moral der SVP so direkt zu verfolgen. Diese doppelte Moral verdient es, ohne Rücksicht offen gelegt zu werden, und sie verdient vor allen Dingen keinen Schutz.
Deshalb beantrage ich Ihnen namens der FDP-Fraktion, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.