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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-12

Wortprotokoll

Es tut mir leid, dass ich heute mit Herrn Nationalrat Regazzi so streng sein muss. Aber wir lehnen auch diese Motion ab. Bei einer Annahme würden wir wieder weit in die Vergangenheit der Neunzigerjahre zurückfallen. Es geht um Vorschriften, die seit 2008 schweizweit gelten. Sie haben einen tierschützerischen Hintergrund, indem Widerhaken Fische nicht nur verletzen und töten, sondern ihnen auch viel Schmerz bereiten können. Das war damals unbestritten, und ich habe noch nie gehört, dass Fische im Tessin anders leiden als Fische im Zürichsee oder in irgendeinem anderen See. Deshalb hat man seit 2008 schweizweit dieses Verbot der Verwendung des Widerhakens vor allem in Fliessgewässern. Der Schweizerische Fischereiverband unterstützt das.

Wir haben im Jahr 2014 - wiederum unter Einbezug der Tierschutzverbände, der Fischereiverbände und der Kantone - eine gewisse Lockerung vorgenommen, indem die Kantone in Seen und in Stauhaltungen die Verwendung dieser Widerhaken ausnahmsweise zulassen können. Das ist das, was Sie gewünscht haben, nämlich eine gewisse Flexibilität der Kantone. Aber auch hier muss man natürlich das Tierwohl im Auge haben. Seit das in Kraft ist, ist bei mir bis zu Ihrer Motion kein einziges Mal eine Reklamation aufs Pult gekommen, dass das jetzt plötzlich nicht mehr funktionieren solle. Deshalb glaube ich, dass dieses Verbot des Angelns mit Widerhaken in Fliessgewässern richtig ist. Es ist breit akzeptiert, es wird in den Kantonen fachgemäss praktiziert.

Ich bitte Sie hier, an dieser Regelung, wie sie jetzt seit Jahren besteht, festzuhalten.

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