Allemann Evi · Nationalrat · 2016-09-12
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-12
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat am 30. August die am 15. März 2016 vom Ständerat angenommene Motion beraten und mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme empfohlen. In der von Ständerat Filippo Lombardi eingereichten Motion wird verlangt, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass Strassenlärmsanierungsprojekte, welche bis zum 31. März 2018 in eine Programmvereinbarung mit dem Bund aufgenommen wurden, auch dann durch Bundesbeiträge unterstützt werden, wenn die Realisierung erst nach März 2018 erfolgen wird. Mit der Motion wird also keine Verlängerung der gesetzlichen Sanierungsfrist verlangt, hingegen durchaus eine Flexibilisierung bzw. flexiblere Handhabung der Realisierungsfrist.
Die Kommission ist der Ansicht, dass der Lärmschutz eine Daueraufgabe sei, die selbstverständlich nicht am 31. März 2018 aufhöre. Es mache deshalb Sinn, bereits beschlossene Projekte, die aus rein prozeduralen Gründen - weil eine Einsprache oder ein Rekurs die Realisierung behindert - nicht innerhalb der Frist abgeschlossen werden können, dennoch auszuführen. Ihre Kommission hat nicht gross diskutiert, ich kann Ihnen also nicht von einer Diskussion Bericht erstatten. Die Mehrheit der Kommission hat der Motion zugestimmt. Die Minderheit wird ihre Sicht im Anschluss selber darlegen.
Mir bleibt, Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission ans Herz zu legen, die Motion anzunehmen.